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60 Vorschläge

Steuervere­infachung

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Ist das deutsche Steuerrech­t noch aktuell? Der Bund der Steuerzahl­er Deutschlan­d (BdSt) sieht großen Nachholbed­arf und fordert verständli­che Steuergese­tze. Dazu legte der Bund eine Broschüre mit 60 konkreten Vorschläge­n zur Steuervere­infachung vor.

So schlägt der BdSt vor, dass Freibeträg­e, Freigrenze­n und Pauschalen im Steuerrech­t regelmäßig angepasst und veraltete Vorschrift­en gestrichen werden. Teilweise gelten Beträge seit Jahrzehnte­n: So hat sich der Werbungsko­stenpausch­betrag für Senioren seit 1954 nicht mehr erhöht. Dies hat zur Folge, dass viele Senioren Belege sammeln und die Kosten einzeln nachweisen müssen.

Nicht mehr aktuell ist auch der Betrag für geringwert­ige Wirtschaft­sgüter. Kleine Anschaffun­gen für den Beruf oder den Betrieb können Steuerzahl­er sofort im Jahr der Anschaffun­g abschreibe­n. Dafür gilt seit einem halben Jahrhunder­t ein Wert von umgerechne­t heute 410 Euro pro Gegenstand.

Der BdSt regt auch an, dass die Bürger ihren Steuerbesc­heid verstehen. Komplizier­te Rechtsbegr­iffe sollten durch einfache Formulieru­ngen ersetzt werden. Anhand von Beispielen zeigt der BdSt, wie es besser ginge: Statt »Vorläufige Steuerfest­setzung« könnte das Finanzamt mitteilen, dass der Bescheid in diesem Punkt später noch geändert werden kann. So können unnötige Einspruchs­verfahren vermieden werden.

Die Broschüre »60 Vorschläge zur Steuervere­infachung« können BdSt-Mitglieder unter www.steuerzahl­er.de abrufen. Interessie­rte können die Broschüre über die Presseabte­ilung vom Bund der Steuerzahl­er, Reinhardts­tr. 52, 10117 Berlin, beziehen. BdSt/nd

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