60 Vorschläge
Steuervereinfachung
Ist das deutsche Steuerrecht noch aktuell? Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) sieht großen Nachholbedarf und fordert verständliche Steuergesetze. Dazu legte der Bund eine Broschüre mit 60 konkreten Vorschlägen zur Steuervereinfachung vor.
So schlägt der BdSt vor, dass Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen im Steuerrecht regelmäßig angepasst und veraltete Vorschriften gestrichen werden. Teilweise gelten Beträge seit Jahrzehnten: So hat sich der Werbungskostenpauschbetrag für Senioren seit 1954 nicht mehr erhöht. Dies hat zur Folge, dass viele Senioren Belege sammeln und die Kosten einzeln nachweisen müssen.
Nicht mehr aktuell ist auch der Betrag für geringwertige Wirtschaftsgüter. Kleine Anschaffungen für den Beruf oder den Betrieb können Steuerzahler sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben. Dafür gilt seit einem halben Jahrhundert ein Wert von umgerechnet heute 410 Euro pro Gegenstand.
Der BdSt regt auch an, dass die Bürger ihren Steuerbescheid verstehen. Komplizierte Rechtsbegriffe sollten durch einfache Formulierungen ersetzt werden. Anhand von Beispielen zeigt der BdSt, wie es besser ginge: Statt »Vorläufige Steuerfestsetzung« könnte das Finanzamt mitteilen, dass der Bescheid in diesem Punkt später noch geändert werden kann. So können unnötige Einspruchsverfahren vermieden werden.
Die Broschüre »60 Vorschläge zur Steuervereinfachung« können BdSt-Mitglieder unter www.steuerzahler.de abrufen. Interessierte können die Broschüre über die Presseabteilung vom Bund der Steuerzahler, Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin, beziehen. BdSt/nd