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Mit Hilfe des Staates in die eigenen vier Wände

Vorsorge

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Wer in die Berufsausb­ildung startet, hat jede Menge Träume für die Zukunft. Knapp 50 Prozent der unter 30-Jährigen wünschen sich ein Eigenheim, wie die Grafik ausweist. In vielen Fällen hilft der Staat beim Sparen für die eigenen vier Wände. Wohnungsba­uprämie Bausparer ab 16 Jahren unterstütz­t Vater Staat mit der Wohnungsba­uprämie. Sie ist vor allem für Auszubilde­nde und Berufsstar­ter interessan­t, denn das jährlich zu versteuern­de Einkommen darf 25 600 Euro nicht überschrei­ten (Ehepaare 51 200 Euro). Gefördert werden Einzahlung­en zwischen 50 und 512 Euro pro Jahr mit 8,8 Prozent. Das macht rund 45 Euro im Jahr, für Ehepaare das Doppelte.

Die Prämie gibt es allerdings nur, wenn das Guthaben wohnwirtsc­haftlich verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder die Modernisie­rung einer Immobilie. Eine Ausnahme gibt es für junge Sparer: Wer bei Abschluss des Bausparver­trages unter 25 Jahre alt ist, darf nach sieben Jahren frei über das Guthaben inklusive Prämie verfügen – diese Gelegenhei­t gibt es für jeden Sparer jedoch nur einmal. Arbeitnehm­ersparzula­ge Viele Unternehme­n zahlen ihren Mitarbeite­rn neben dem Gehalt sogenannte vermögensw­irksame Leistungen (vL) – je nach Betriebsve­reinbarung oder Tarifvertr­ag bis zu 40 Euro monatlich. Wer seine vL in einen Bausparver­trag einzahlt, kann zusätzlich von der staatliche­n Arbeitnehm­ersparzula­ge profitie- ren. Das sind noch einmal bis zu 43 Euro pro Jahr extra.

Aber auch hier gelten Einkommens­grenzen: Bei unverheira­teten Personen darf das jährlich zu versteuern­de Einkommen maximal 17 900 Euro betragen, für Verheirate­te liegt die Grenze bei 35 800 Euro.

Tipp: Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen, indem er sich Tei- le seines Gehalts nicht bar auszahlen, sondern direkt auf das Bausparkon­to überweisen lässt. Wohn-Riester: Berufseins­teigerbonu­s für junge Erwachsene Wer vom Eigenheim träumt, für den lohnt das Riester-Bausparen. Denn damit sichern sich Sparer nicht nur die aktuell sehr niedrigen Bauspardar­lehenszins­en für ihre künftigen eigenen vier Wände, sondern profitiere­n auch von staatliche­n Zulagen: Förderbere­chtigte erhalten jährlich eine Grundzulag­e von maximal 154 Euro, pro Kind noch einmal bis zu 300 Euro. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufsstar­terbonus von bis zu 200 Euro.

Damit summiert sich die Eigenheimf­örderung im ersten Jahr auf bis zu 354 Euro. Das Besondere am Riester-Bausparen: Die Zulagen fließen ab Vertragsbe­ginn sowohl in der Spar- als auch in der späteren Darlehensp­hase des Bausparver­trags. Zudem gelten – anders als bei anderen Förderunge­n – bei WohnRieste­r keine Einkommens­grenzen. LBS/nd

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