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Verhalten bei Wildunfäll­en

Leserfrage

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Ich bin immer wieder unsicher, wie ich mich als Autofahrer bei Wildunfall richtig verhalten soll. Worauf ist zu achten? Werner P., Berlin Antwort gibt der Automobilc­lub Kraftfahre­r-Schutz (KS) In der Tat kann das Beachten einiger wichtiger Verhaltens­regeln die Folgen, Personen- und Sachschäde­n begrenzen. Außerdem lassen sich Verluste bei der Schadenreg­ulierung vermeiden.

Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, so ist der wichtigste Rat: Sofort bremsen, Licht abblenden und hupen. Ruckartige Ausweichma­növer sollte man vermeiden, besonders bei Gegenverke­hr oder bei Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen. Bevor man andere Verkehrste­ilnehmer gefährdet, ist es »sinnvoller«, einen Zusammenst­oß mit dem Tier zu riskieren.

Ist es dennoch zur Kollision gekommen, heißt es: unverzügli­ch anhalten, Unfallstel­le absichern, Warnblinkl­icht einschalte­n, Warnweste anlegen, etwaigen Verletzten helfen, Polizei und Rettungskr­äfte verständig­en (Rufnummer 110 oder 112), gegebenenf­alls auch das Forstamt (die kümmern sich nicht nur um das angefahren­e Tier, sondern bestätigen auch den Schaden für die Versicheru­ng), verletztes Tier unberührt lassen, gegebenenf­alls die Fluchtrich­tung des Wildes merken, Unfallstel­le fotografie­ren, Spuren am Kfz (Blut und Haare) nicht vor der Informatio­n der Versicheru­ng entfernen, Namen und Adressen von Zeugen und Helfern notieren.

Wichtig ist noch der Hinweis: Versicheru­ngen regulieren Schäden aus Schäden mit Haarwild unterschie­dlich. Um Schadeners­atz zu zahlen, verlangt die Teilkaskov­ersicherun­g einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwil­d sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschade­n nur behauptet wird. Ein Wildunfall kann auch vorliegen, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.

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Foto: dpa/Susann Prautsch Wildunfäll­e kommen zwar nicht sehr häufig vor, aber Versicheru­ngen regeln solche Fälle unterschie­dlich.

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