Kundendienst über teure Nummer 0180 verletzt EU-Recht
EuGH-Gutachten
Einen telefonischen Kundendienst nur über teure 0180Nummern anzubieten, verstößt aus Sicht des Gutachters beim Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Die Stellungnahme zum Fall des deutschen Elektronikhändlers comtech veröffentlichte das Gericht am 10. November 2016. Das Urteil in diesem Verfahren (Az. C-568/15) steht noch aus. Das vorgenannte Unternehmen bietet seinen telefonischen Service über die 0180er Nummer an, bei der ein Anruf teurer ist als im normalen Fest- oder Handynetz. Grundsätzlich können je nach Art der Nummer Gebühren von bis zu 20 Cent pro Minute aus dem Festnetz fällig werden, im Funknetz bis zu 42 Cent pro Minute.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs kritisiert die Geschäftspraxis und hat die Firma vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung verklagt. Das deutsche Gericht fragte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach, ob Europarecht verletzt wird.
Als Gutachter schlug Generalanwalt Maciej Szpunar den Richtern vor, diese Frage zu bejahen. Denn nach der EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauchern müssten Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Kunden für Kontakte zum Händler nicht mehr als den Grundtarif zahlen. Eine überteuerte Rufnummer würde Verbraucher von Nachfragen zu Liefertermin, Rechnung oder Gewährleistung abschrecken, argumentierte der Generalanwalt.
Seine Gutachten geben in EuGH-Verfahren oft einen Hinweis, in welche Richtung ein Urteil gehen könnte. Die Richter können in ihrer Einschätzung aber abweichen. dpa/nd