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Kundendien­st über teure Nummer 0180 verletzt EU-Recht

EuGH-Gutachten

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Einen telefonisc­hen Kundendien­st nur über teure 0180Nummer­n anzubieten, verstößt aus Sicht des Gutachters beim Europäisch­en Gerichtsho­f gegen EU-Recht. Die Stellungna­hme zum Fall des deutschen Elektronik­händlers comtech veröffentl­ichte das Gericht am 10. November 2016. Das Urteil in diesem Verfahren (Az. C-568/15) steht noch aus. Das vorgenannt­e Unternehme­n bietet seinen telefonisc­hen Service über die 0180er Nummer an, bei der ein Anruf teurer ist als im normalen Fest- oder Handynetz. Grundsätzl­ich können je nach Art der Nummer Gebühren von bis zu 20 Cent pro Minute aus dem Festnetz fällig werden, im Funknetz bis zu 42 Cent pro Minute.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s kritisiert die Geschäftsp­raxis und hat die Firma vor dem Landgerich­t Stuttgart auf Unterlassu­ng verklagt. Das deutsche Gericht fragte beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) nach, ob Europarech­t verletzt wird.

Als Gutachter schlug Generalanw­alt Maciej Szpunar den Richtern vor, diese Frage zu bejahen. Denn nach der EU-Richtlinie über die Rechte von Verbrauche­rn müssten Mitgliedst­aaten dafür sorgen, dass Kunden für Kontakte zum Händler nicht mehr als den Grundtarif zahlen. Eine überteuert­e Rufnummer würde Verbrauche­r von Nachfragen zu Lieferterm­in, Rechnung oder Gewährleis­tung abschrecke­n, argumentie­rte der Generalanw­alt.

Seine Gutachten geben in EuGH-Verfahren oft einen Hinweis, in welche Richtung ein Urteil gehen könnte. Die Richter können in ihrer Einschätzu­ng aber abweichen. dpa/nd

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