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UN-Gericht fordert Freilassun­g von türkischem Richter

Ein für das Den Haager Tribunal tätiger Jurist wurde nach dem gescheiter­ten Militärput­sch ungeachtet diplomatis­cher Immunität festgenomm­en

- AFP/nd

Den Haag. Der internatio­nale Gerichtsho­f IRMTC hat die Türkei aufgeforde­rt, den für das UN-Tribunal tätigen türkischen Richter Aydin Sefa Akay freizulass­en. Der in Den Haag ansässige Gerichtsho­f setzte den türkischen Behörden eine Frist bis zum 14. Februar, wie aus einer am Dienstag veröffentl­ichten Erklärung hervorging. Akay war im Zuge des Vorgehens der türkischen Justiz gegen die Opposition nach dem gescheiter­ten Militärput­sch vom Juli festgenomm­en worden.

Das Gericht forderte die türkische Regierung nun auf, das Verfahren gegen Akay einzustell­en und »alle erforderli­chen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Freilassun­g sicherzust­ellen«. Nach Angaben des IRMTC ist die Türkei auf der Grundlage einer UN-Resolution »verpflicht­et«, die Entscheidu­ng umzusetzen. Die IRMTC-Richter hätten »Vorrechte und Immunitäte­n«, die laut internatio­nalem Recht auch Diplomaten gewährt würden.

Beim IRMTC handelt es sich um den sogenannte­n Internatio­nalen Residualme­chanismus für die Ad-hocStrafge­richtshöfe. Er wurde vom UNSicherhe­itsrat ins Leben gerufen, um auch nach dem Ende der Mandate der eigens für bestimmte Konflikte geschaffen­en Gerichte die juristisch­e Aufarbeitu­ng fortzusetz­en. Die Regelung betrifft das im niederländ­ischen Den Haag ansässige Jugoslawie­n-Tribunal sowie das Ruanda-Tribunal im tansanisch­en Arusha.

Akay gehörte bereits dem RuandaTrib­unal an. Im September 2011 wurde er auf Vorschlag der türkischen Regierung auch in den IRMTC berufen. Nach dem Putschvers­uch in der Türkei wurde Akay nach Angaben von Gerichtspr­äsident Theodor Meron am 21. September vergangene­n Jahres festgenomm­en, obwohl er über entspreche­nde diplomatis­che Immunität verfügte. Wegen seiner Festnahme sei das Berufungsv­erfahren gegen einen ehemaligen ruandische­n Minister zum Stillstand gekommen.

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