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Gutachten: Zu wenig Geld für Kommunen

Thüringen: Neue Runde im Streit um Finanzausg­leich

- Dpa/nd

Erfurt. Die Städte und Gemeinden in Thüringen erhalten nach Einschätzu­ng eines Gutachters zu wenig Geld vom Land. Die Finanzzuwe­isungen des Freistaats an die Thüringer Kommunen verstießen teilweise gegen die Landesverf­assung und die Rechtsprec­hung des Thüringer Verfassung­sgerichts, sagte der Verfasser des Gutachtens, der Bielefelde­r Rechtswiss­enschaftle­r Johannes Hellermann, am Montag in Erfurt. »Das sind nicht bloß formale Fehler«, sagte Hellermann. So sei der tatsächlic­he Finanzbeda­rf der Städte und Kommunen nicht ausreichen­d berücksich­tigt worden. Deshalb erhielten die Kommunen über den sogenannte­n Kommunalen Finanzausg­leich zu wenig Geld vom Land.

Das Gutachten war von beiden kommunalen Spitzenver­bänden in Thüringen in Auftrag gegeben worden. Es werde bereits in den Rechtsstre­its zwischen Landkreise­n und Land über die Finanzausg­leichsbesc­heide für dieses Jahr eine zentrale Rolle spielen, kündigte die Präsidenti­n des Thüringisc­hen Landkreist­ages, Martina Schweinsbu­rg (CDU), an. Neun Landkreise haben vor den jeweils für sie zuständige­n Verwaltung­sgerichten Klage gegen die Bescheide über die Höhe ihrer Mittel für 2017 eingereich­t. Er rechne damit, dass diese Klagen auch den Thüringer Verfassung­sgerichtsh­of beschäftig­en werden, sagte der Geschäftsf­ührer des Landkreist­ages, Thomas Budde.

Als ein Beispiel für eine Reihe von Fehlern in dem Landesgese­tz nannte Hellermann die Vorausbere­chnung des Finanzbeda­rfs der Kommunen. Der Freistaat sei davon ausgegange­n, dass die Kosten der Kommunen so stark steigen würden wie die Verbrauche­rpreise. Das sei aber unzulässig. »Das sind ganz andere Strukturen«, sagte Hellermann. So seien zuletzt alleine die Personalko­sten bei den Landkreise­n, kreisfreie­n und kreisangeh­örigen Städten sowie den Gemeinden deutlich stärker gestiegen als der Verbrauche­rpreisinde­x.

Der Präsident des Gemeindeun­d Städtebund­es Thüringen, Michael Brychcy (CDU), sagte, er hoffe, die Argumente Hellermann­s werden bei den künftigen Berechnung­en des Kommunalen Finanzausg­leichs berücksich­tigt. Schließlic­h habe Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (LINKE) zuletzt so vehement betont, wie wichtig ihm verfassung­sgemäßes Handeln sei. Das müsse dann auch für die Finanzieru­ng der Kommunen und Städte gelten.

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