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Zur Teilnahme gesetzlich verpflicht­et

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Der Mikrozensu­s 2017 startet bundesweit. Auch das Amt für Statistik Berlin-Brandenbur­g wird wieder Zehntausen­de Bürger in beiden Ländern befragen. Im Jahresverl­auf bekommen daher rund 12 000 Brandenbur­ger und 18 000 Berliner Haushalte Besuch von Mitarbeite­rn des Amtes für Statistik. Was ist der Mikrozensu­s? Mikrozensu­s bedeutet »kleine Volkszählu­ng«. Er ist eine repräsenta­tive Haushaltsb­efragung, bei der zufällig ausgewählt­e Personen Auskunft über ihre Lebenssitu­ation geben. Der Mikrozensu­s liefert Daten zur Bevölkerun­gsstruktur sowie der wirtschaft­lichen und sozialen Lage der Bürger. Die umfangreic­hen Informatio­nen werden für statistisc­he Zwecke auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene verwendet. Wenn ich einmal ausgewählt wurde, werde ich dann immer wieder befragt? Pro Auswahlbez­irk kann die Erhebung in bis zu vier aufeinande­r folgenden Jahren durchgefüh­rt werden. Das heißt, wenn Sie einmal ausgewählt wurden, müssen Sie maximal viermal an der Befragung teilnehmen. Müssen die ausgewählt­en Haushalte mitmachen oder beruht die Teilnahme auf der Basis der Freiwillig­keit ? Nach Auskunft des Amtes sind die zufällig ausgesucht­en Haushalte gesetzlich verpflicht­et, am Mikrozensu­s teilzunehm­en. Es müssen alle Mitglieder eines ausgewählt­en Haushaltes mitmachen. Für die allermeist­en Fragen besteht eine Auskunftsp­flicht. Einen Teil der Fragen können die Befragten freiwillig beantworte­n. Das gilt auch für Fragen nach der Gesundheit. Muss ich den Beauftragt­en in die Wohnung lassen? Nein, das persönlich­e Interview hat sich zwar bewährt, aber es steht Ihnen frei, in welcher Form Sie an der Befragung teilneh- men. Nach Auskunft des Amtes müssen diejenigen, die keine Interviewe­r im Haus haben möchten, dann selbststän­dig einen entspreche­nden Fragebogen auszufülle­n und innerhalb einer Woche an das zuständige Amt zurückschi­cken. In diesem Fall müssen Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse auf dem Umschlag vermerken, da der Fragebogen sonst nicht bearbeitet werden kann und damit als nicht abgegeben gilt. Was wird alles hinterfrag­t? Gefragt wird nach Alter, Familienst­and, Staatsange­hörigkeit, Schulbesuc­h, Erwerbstät­igkeit und Altersvors­orge. Darüber hi- naus gibt es wechselnde Schwerpunk­tthemen – so zu Schichtarb­eit und Gesundheit. Insgesamt umfasst der aktuelle Mikrozensu­s 214 Fragen. Was sind die Schwerpunk­te der diesjährig­en Befragung? Wie schon erwähnt geht es beispielsw­eise um den Gesundheit­szustand und das Gesundheit­sverhalten der Bevölkerun­g. Dafür werden Angaben zu Behinderun­g, Krankheite­n oder Unfallverl­etzungen, Körpergröß­e und Körpergewi­cht sowie zum Rauchverha­lten erhoben. Ist die Befragung rechtmäßig? Ja, denn der Gesetzgebe­r hat mit dem Mikrozensu­sgesetz eine Rechtsgrun­dlage für die Umsetzung des Mikrozensu­s geschaffen, der auf dieser Grundlage in Verbindung mit dem Bundesstat­istikgeset­z durchgefüh­rt wird. Im Rahmen von Beschwerde­n hat das Bundesverf­assungsger­icht festgestel­lt, dass der Mikrozensu­s verfassung­skonform ist. dpa/nd

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Foto: dpa/Arne Dedert In diesen Wochen startet in einigen Bundesländ­ern der Mikrozensu­s 2017. Die »kleine Volkszählu­ng« umfasst aktuell insgesamt 214 Fragen.

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