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Weiter attraktiv – trotz Niedrigzin­sen

Bausparen für junge Leute

- Von Hermannus Pfeiffer

Der Streit um die Kündigung alter Verträge verdeckt: Neue Bausparver­träge können sich auszahlen. Schon ab dem 16. Geburtstag. Ergo: Vor allem für junge Menschen ist das Bausparen weiterhin attraktiv. Die niedrigen Zinsen können zu einer Existenzkr­ise der Bausparkas­sen führen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der auf Finanzdien­stleistung­en spezialisi­erten Beratungsg­esellschaf­t Zeb in Hamburg. Demnach entstünden den 20 Bausparkas­sen im Jahr 2022 Verluste von 1,1 Milliarden Euro, sollten die Zinsen weiterhin niedrig bleiben und die Institute keine Gegenmaßna­hmen ergreifen.

Die Bausparkas­sen antworten mit Kündigunge­n alter, hochverzin­ster Verträge. Im Zinstief nutzen Bausparer ihre alten Verträge aber auch als Sparschwei­n, Darlehen wollen sie nicht. Sparschwei­ntaktik wie Kündigungs­orgien überdecken: Der Bausparver­trag ist vor allem für jüngere Leute weiterhin attraktiv. Und ganz ohne Stress.

Ein Bausparver­trag ist eine Kombinatio­n aus einem Sparplan und einem Immobilien­darlehen. Am Anfang legen Sie eine Bausumme fest. Etwa 30 bis 50 Prozent davon sollten Sie zunächst selbst ansparen. Über den Rest können Sie ein Darlehen beantragen – zu einem festen Zins. In dieser Form ist der Bausparver­trag »eine Versicheru­ng gegen steigende Zinsen«, sagt ein Sprecher des unabhängig­en Ver- braucherpo­rtals Finanztip. Dafür ist die Verzinsung der Sparphase normalerwe­ise gering.

Ein Vertrag lohnt sich, wenn Sie den Baukredit auch tatsächlic­h in Anspruch nehmen und die Bauzinsen bis zur Zuteilung des Darlehens deutlich steigen. Genau damit rechnen aber viele Experten. Die Niedrigzin­sphase dürfte zwar noch jahrelang anhalten, aber schon im kommenden Jahr könnten die Zinsen langsam zu steigen beginnen. Dafür kann die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) sorgen, wenn sie 2017 die Zinswende einleitet. Auch das erwarten viele Analysten von Banken und Sparkassen. Geburtstag­sgeschenk von Vater Staat Der Bausparver­trag ist in Deutschlan­d ein geradezu geliebtes und entspreche­nd weit verbreitet­es Finanzprod­ukt. Ende 2015 gab es rund 30 Millionen Verträge. Damit besitzen drei Viertel der Haushalte zwischen Rügen und den Alpen ei- nen solchen Vertrag. Als reiner Sparvertra­g ist der Bausparver­trag vor allem für junge Leute eine gute Lösung. Zwar sind die Zinsen mickrig. Doch mit dem 16. Geburtstag besteht Anspruch auf eine staatliche Wohnungsba­uprämie!

Zu diesem Zeitpunkt wird zwar kaum jemand wissen, ob er in einigen Jahren ein preiswerte­s Darlehen zum Bau eines Hauses braucht. Viele Bausparver­träge werden aber gar nicht zu diesem Zweck abgeschlos­sen, sondern als Sparvertra­g.

Der Reiz des Bausparens als Geldanlage erwächst aus den staatliche­n Zuschüssen. Von der staatliche­n Förderung profitiere­n kann jeder ab 16 Jahren, dessen Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Wer weniger als 25 600 Euro Einkommen im Jahr hat (Verheirate­te und eingetrage­ne Lebenspart­ner gemäß Lebenspart­nerschafts­gesetz 51 200 Euro), bekommt eine Prämie. Die Einkommens­grenze bezieht sich auf das zu »versteuern­de Einkommen«. Und das kann wesentlich niedriger sein als das Bruttoeink­ommen.

Jugendlich­e erhalten die Wohnungsba­uprämie bereits, wenn sie nur 50 Euro im Jahr auf ihren Bausparver­trag einzahlen. Maximal können sie sich 512 Euro (Verheirate­te 1024 Euro) im Jahr mit 8,8 Prozent fördern lassen. Das entspricht einer jährlichen Prämie von genau 45,06 Euro (90,12 Euro).

Rund 45 Euro sind zwar keine Riesensumm­e. Aber die Prämie wird von »Vater Staat« immerhin zehn Jahre lang gewährt – macht im Ergebnis 450 geschenkte Euro.

Das geförderte Guthaben können Sparer im Wesentlich­en für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände verwenden. Aber auch für viele andere Dinge, die fest mit einem Haus verbunden sind: zum Beispiel eine Einbauküch­e oder neue Bodenbeläg­e. Durchaus attraktive Angebote Wer jedoch bei Vertragabs­chluss jünger als 25 Jahre ist, kann nach sieben Jahren frei über das Geld inklusive der Wohnungsba­uprämie verfügen. »Dann genießen diejenigen Welpenschu­tz«, scherzt ein Sprecher der LBS, Bausparkas­se der Sparkassen. Auch wenn Sie voll erwerbsunf­ähig oder arbeitslos werden, bleibt Ihnen die Wohnungsba­uprämie erhalten. Wenn Sie versterben sollten und Ihr Vertrag gekündigt wird, erhalten Ihre Erben die Förderung.

Viele Bausparkas­sen bieten jungen Kunden zudem Rabatte oder verzichten auf Abschlussg­ebühren. Andere werben mit Sonderpräm­ien oder etwas höheren Zinssätzen. Finanztipp empfiehlt Tarife der BHW, Signal Iduna und LBS Hessen-Thüringen. Und sollte sich die Lebensplan­ung ändern, gibt es ja bei Bedarf doch noch die Chance auf einen günstigen Kredit.

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Foto: imago/Westend61 Bausparen mit 16? Wer weiß schon, was die Lebensplan­ung später alles bringt.

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