nd.DerTag

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Leserfrage zum Fitnessstu­dio

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Im Ratgeber vom 11. Januar 2017 wurde berichtet, dass die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g zwei Fitnessstu­dios wegen unzulässig­er Vertragskl­auseln hinsichtli­ch der Preisanpas­sung abgemahnt hat. Ich möchte mich im neuen Jahr in einem Fitnessstu­dio anmelden, bin aber verunsiche­rt, weil Verträge dort oft eine jahrelange Laufzeit haben. Meine Frage ist: Kann ich den Vertrag auch vorzeitig kündigen, etwa wegen eines Umzugs? Julia B., Potsdam Antwort gibt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschu­tz Leistungs-GmbH Fitnessstu­dios verwenden oft Verträge mit einer festen Laufzeit von 12 oder sogar 24 Monaten, die sich automatisc­h verlängern, wenn der Kunde sie nicht fristgerec­ht vor Vertragsab­lauf kündigt.

Die Gerichte haben gegen Verträge mit einer Laufzeit bis 24 Monate meist nichts einzuwende­n. Einen solchen Vertrag können Mitglieder daher nicht regulär während seiner Laufzeit kündigen.

Eine Möglichkei­t bietet das Gesetz aber doch: Die außerorden­tliche Kündigung ist immer möglich, wenn dem Kunden ein Festhalten am Vertrag aufgrund besonderer Umstände nicht mehr zuzumuten ist. Es müssen gute Gründe für eine solche Kündigung vorliegen.

Ein berufsbedi­ngter Umzug ist nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) vom 4. Mai 2016 allerdings kein ausreichen­der Kündigungs­grund. Denn er wird durch die Lebensumst­ände des Kunden erforderli­ch, für die der Studiobetr­eiber nichts kann.

Nur im Ausnahmefa­ll lassen die Gerichte Gründe zu, die von der Seite des Kunden kommen: Dies sind in erster Linie eine Erkrankung, die weiteres Training verhindert, oder eine Schwangers­chaft. Bei einer Erkrankung muss dem Studio ein ärztliches Attest als Nachweis ausreichen.

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Foto: dpa/Oliver Berg Fitnessstu­dios erfreuen sich wachsender Beliebthei­t. Aber mit den dort geschlosse­nen Verträgen haben Sporttreib­ende wegen der Klauseln oft Ärger.

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