Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?
Leserfrage zum Fitnessstudio
Im Ratgeber vom 11. Januar 2017 wurde berichtet, dass die Verbraucherzentrale Brandenburg zwei Fitnessstudios wegen unzulässiger Vertragsklauseln hinsichtlich der Preisanpassung abgemahnt hat. Ich möchte mich im neuen Jahr in einem Fitnessstudio anmelden, bin aber verunsichert, weil Verträge dort oft eine jahrelange Laufzeit haben. Meine Frage ist: Kann ich den Vertrag auch vorzeitig kündigen, etwa wegen eines Umzugs? Julia B., Potsdam Antwort gibt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH Fitnessstudios verwenden oft Verträge mit einer festen Laufzeit von 12 oder sogar 24 Monaten, die sich automatisch verlängern, wenn der Kunde sie nicht fristgerecht vor Vertragsablauf kündigt.
Die Gerichte haben gegen Verträge mit einer Laufzeit bis 24 Monate meist nichts einzuwenden. Einen solchen Vertrag können Mitglieder daher nicht regulär während seiner Laufzeit kündigen.
Eine Möglichkeit bietet das Gesetz aber doch: Die außerordentliche Kündigung ist immer möglich, wenn dem Kunden ein Festhalten am Vertrag aufgrund besonderer Umstände nicht mehr zuzumuten ist. Es müssen gute Gründe für eine solche Kündigung vorliegen.
Ein berufsbedingter Umzug ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Mai 2016 allerdings kein ausreichender Kündigungsgrund. Denn er wird durch die Lebensumstände des Kunden erforderlich, für die der Studiobetreiber nichts kann.
Nur im Ausnahmefall lassen die Gerichte Gründe zu, die von der Seite des Kunden kommen: Dies sind in erster Linie eine Erkrankung, die weiteres Training verhindert, oder eine Schwangerschaft. Bei einer Erkrankung muss dem Studio ein ärztliches Attest als Nachweis ausreichen.