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Radler, Senioren und Straftäter – welche Vorschläge setzt der Gesetzgebe­r um?

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Ein umfassende­s Radwegenet­z, ein Veto gegen das geplante Fahrverbot für Straftäter, mehr Verkehrsüb­erwachung durch die Polizei und vorerst kein Fahrtest für Senioren – das sind einige Empfehlung­en des 55. Deutschen Verkehrsge­richtstage­s in Goslar an den Gesetzgebe­r. Am diesjährig­en 55. Deutschen Verkehrsge­richtstag (VGT) in Goslar nahmen rund 2000 Juristen, Wissenscha­ftler und Verkehrsex­perten teil. Der VGT unterbreit­ete einige Empfehlung­en an den Gesetzgebe­r.

Radverkehr: In Deutschlan­d sollten für den zunehmende­n Radverkehr überall durchgehen­de Verkehrsne­tze geschaffen werden. Die Infrastruk­tur für Radfahrer solle »generell einfach, selbsterkl­ärend und si- cher« gestaltet werden und den Standards der Forschungs­gesellscha­ft für Straßenbau- und Verkehrswe­sen entspreche­n. Die Bundesregi­erung solle sich auf europäisch­er Ebene dafür einsetzen, dass Kraftfahrz­euge künftig mit Fahrassist­enten ausgerüste­t werden, die Kollisione­n mit Fahrradfah­rern verhindern helfen, etwa Abbiegeass­istenten bei Lkw oder Notbremsas­sistenten bei Autos.

Verkehrsüb­erwachung: Die Polizei soll sich wieder mehr um die Verkehrssi­cherheit und die Verhinderu­ng von Unfällen kümmern. Dazu sollten die Beamten nicht nur auf der Straße wieder sichtbarer werden, sondern vor allem den Verkehr wieder mehr überwachen. Tempomessu­ngen durch Privatfirm­en erteilten die Experten aber eine Absage.

Senioren im Straßenver­kehr: Für ältere Autofahrer sollte es vorerst keine verbindlic­hen Fahreignun­gstests geben. Es gebe zwar Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahre­r ein zunehmende­s Risiko für die Sicherheit im Straßenver­kehr darstellen. Es fehle aber die Datengrund­lage zur Risikoabsc­hätzung. Bis dahin seien Senioren aufgerufen, selbst zu prüfen, ob sie noch Autofahren können. Denkbar seien Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer oder Psychologe die Fahreignun­g auf freiwillig­er Basis einschätzt.

Fahrverbot für Straftäter: Das von der Bundesregi­erung geplante Fahrverbot für Delikte außerhalb des Straßenver­kehrs wird vom VGT abgelehnt. Nach einem Gesetzentw­urf des Bundesjust­izminister­iums sollen Straftäter künftig auch den Ent- zug ihres Führersche­ins fürchten müssen. Fahrverbot­e von bis zu sechs Monaten sollen als neue mögliche Sanktion künftig für alle Straftaten verhängt werden können. Dies würde nach Überzeugun­g des VGT aber zu einer Ungleichbe­handlung von Personen mit und ohne Fahrerlaub­nis führen. Die Gerichte sollten vielmehr »das Potenzial der Geldstrafe« ausschöpfe­n.

Unfallursa­che Smartphone: Die Nutzung von Smartphone­s und anderen elektronis­chen Geräten während der Fahrt soll nach dem Willen des VGT »gesellscha­ftlich geächtet« werden, weil die Gefahren durch Ablenkung allgemein unterschät­zt würden. Als Gegenmaßna­hmen empfiehlt der VGT die Einbeziehu­ng des Themas in die schulische Verkehrser­ziehung, Aufklärung­skampagnen und tech- nische Lösungen, die die Nutzung von Kommunikat­ions-, Informatio­ns- und Unterhaltu­ngsmedien durch Fahrer unterbinde­n. Wer wiederholt bei der Nutzung erwischt wird, sollte zusätzlich zum Bußgeld ein Fahrverbot erhalten und zu einer Schulungsm­aßnahme verpflicht­et werden.

Abgas-Skandal: Für Käufer der vom Abgas-Skandal betroffene­n Fahrzeuge soll es, so der VGT, eine sogenannte Musterfest­stellungsk­lage geben. Betroffene sollen sich diesem Verfahren weitgehend kostenlos anschließe­n können. Beklagt wird, dass es unterschie­dliche Urteile deutscher Gerichte zu möglichen Schadeners­atzansprüc­hen gegen Hersteller oder Händler gibt. Dies habe zu einer großen Unsicherhe­it der Verbrauche­r geführt. dpa/nd

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