Grundsätzlich falsch
Jürgen Amendt findet, dass Facebook als Zensurbehörde ungeeignet ist
In dem vor dem Landgericht Würzburg ausgetragenen Rechtsstreit zwischen einem Fachanwalt für IT-Recht und dem Internetkonzern Facebook ging es nur vordergründig um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und um Verleumdung. Auch die vor Gericht verhandelte Frage, inwieweit Facebook für die auf der Plattform geteilten Inhalte genauso haften soll wie Zeitungsverleger für abgedruckte Leserbriefe, ist nicht die entscheidende. Zentral ist vielmehr die Forderung des Anwalts bzw. seines Mandanten, dass Facebook nicht nur angezeigte Hass-Posts und Falschmeldungen löschen, sondern sich selbst auf die Suche nach Einträgen begeben muss, in denen andere Nutzer die falschen Behauptungen geteilt haben.
Facebook ist aber nicht mit einem Zeitungsverlag vergleichbar. Facebook ist ein privates Medienunternehmen, das eine quasi öffentliche Infrastruktur betreibt, über die Menschen kommunizieren, ohne dass eine Redaktion als Filterinstanz dazwischengeschaltet ist. Die Frage, ob ein Post eine Falschmeldung ist oder Hass verbreitet, ist nicht immer so eindeutig zu beantworten wie in dem in Würzburg verhandelten Fall. Facebook grundsätzlich zum Löschen aller inkriminierten Meldungen zu verpflichten, bedeutet, ein privates Medienunternehmen, das keinerlei öffentlich-rechtlicher Verantwortung unterliegt, zur Zensurbehörde zu machen.