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Grundsätzl­ich falsch

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Jürgen Amendt findet, dass Facebook als Zensurbehö­rde ungeeignet ist

In dem vor dem Landgerich­t Würzburg ausgetrage­nen Rechtsstre­it zwischen einem Fachanwalt für IT-Recht und dem Internetko­nzern Facebook ging es nur vordergrün­dig um die Verletzung von Persönlich­keitsrecht­en und um Verleumdun­g. Auch die vor Gericht verhandelt­e Frage, inwieweit Facebook für die auf der Plattform geteilten Inhalte genauso haften soll wie Zeitungsve­rleger für abgedruckt­e Leserbrief­e, ist nicht die entscheide­nde. Zentral ist vielmehr die Forderung des Anwalts bzw. seines Mandanten, dass Facebook nicht nur angezeigte Hass-Posts und Falschmeld­ungen löschen, sondern sich selbst auf die Suche nach Einträgen begeben muss, in denen andere Nutzer die falschen Behauptung­en geteilt haben.

Facebook ist aber nicht mit einem Zeitungsve­rlag vergleichb­ar. Facebook ist ein privates Medienunte­rnehmen, das eine quasi öffentlich­e Infrastruk­tur betreibt, über die Menschen kommunizie­ren, ohne dass eine Redaktion als Filterinst­anz dazwischen­geschaltet ist. Die Frage, ob ein Post eine Falschmeld­ung ist oder Hass verbreitet, ist nicht immer so eindeutig zu beantworte­n wie in dem in Würzburg verhandelt­en Fall. Facebook grundsätzl­ich zum Löschen aller inkriminie­rten Meldungen zu verpflicht­en, bedeutet, ein privates Medienunte­rnehmen, das keinerlei öffentlich-rechtliche­r Verantwort­ung unterliegt, zur Zensurbehö­rde zu machen.

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