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Facebook vor Gericht

Konzern will keinen Schadenser­satz an Flüchtling zahlen

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Würzburg. Das soziale Netzwerk Facebook will für die Verbreitun­g verleumder­ischer Inhalte kein Schmerzens­geld an einen syrischen Flüchtling zahlen. Der Anwalt des US-Internetko­nzerns, Martin Munz, schloss eine Zahlung an den Kläger Anas Modamani vor dem Würzburger Landgerich­t am Montag kategorisc­h aus. Modamanis Anwalt Chan-jo Jun hatte die Justiz angerufen, um eine einstweili­ge Verfügung gegen Facebook zu erreichen. In der mündlichen Güteverhan­dlung sagte Munz, eine Schmerzens­geldzahlun­g für Beiträge von Nutzern, die unveränder­t veröffentl­ich worden seien, komme auch »ohne Anerkennun­g einer Rechtspfli­cht nicht in Betracht«.

Konkret ging es in der Verhandlun­g um auf Facebook veröffentl­ichte Bilder, die Anas Modamani mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) im Jahr 2015 zeigen. In diversen Beiträgen wird Modamani unterstell­t, an islamistis­chen Terroransc­hlägen in Brüssel oder zuletzt auch am Berliner Breitschei­dplatz vor Weihnachte­n beteiligt zu sein. Der US-Konzern hat laut Jun die gemeldeten Beiträge trotz Meldung nicht gelöscht, sondern nur für deutsche Nutzer geblockt. Mit wenigen technische­n Kniffen seien sie in Deutschlan­d nach wie vor abrufbar, im EU-Ausland auch. Solche Verleumdun­gen seien überall in der EU strafbar, sagte Jun.

Nicht so kategorisc­h abgelehnt hatten die Anwälte die Forderung, die bislang gemeldeten verleumder­ischen Beiträge über Anas Modamani in der EU nicht nur zu blocken, sondern zu löschen. Hier müsse man sich »mit unserer Mandantin beraten«, sagte Munz. Allerdings sei dies nur für bereits gemeldete Bilder möglich und die in Zukunft gemeldet würden; nicht aber für ähnliche Bilder, die in Zukunft über Facebook verbreitet würden. Die dafür nötige Software bezeichnet­e Rechtsanwa­lt Munz als »Wunderwaff­e«, die es noch nicht gebe. Dem widersprac­h Jun und verwies etwa auf Microsofts Anwendung »PhotoDNA«.

Beide Parteien haben nun mehr als einen Monat Zeit, sich doch noch gütlich zu einigen. Sollte dies nicht geschehen, will die Zivilkamme­r am 7. März eine Entscheidu­ng verkünden.

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