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Bewährungs­strafe für LINKE-Politiker verlangt

Staatsanwa­lt fordert für Ex-Abgeordnet­en Jürgens ein Jahr und zehn Monate wegen Betrugs und Wahlfälsch­ung

- Dpa/nd

Um 87 000 Euro soll Peer Jürgens (LINKE) den Landtag betrogen haben. Der Staatsanwa­lt bezeichnet­e ihn in seinem Plädoyer als Raffke. Potsdam. Im Betrugspro­zess gegen den ehemaligen Landtagsab­geordneten Peer Jürgens (LINKE) hat die Staatsanwa­ltschaft eine Bewährungs­strafe gefordert. Jürgens habe mit falschen Angaben zu seinem Wohnsitz über zehn Jahre hinweg den Landtag um knapp 87 000 Euro betrogen, sagte Oberstaats­anwalt Rüdiger Falch am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Amtsgerich­t Potsdam. Dies sei gewerbsmäß­iger Betrug. »Sie haben sich, wie der Volksmund sagt, als Raffke betätigt und den Vertrauens­vorschuss der Wähler missbrauch­t«, betonte Falch.

Der 36-Jährige habe zudem Wahlfälsch­ung begangen, weil er sich mit einem angebliche­n Hauptwohns­itz in Beeskow zu Unrecht einen Sitz im Kreistag von Oder-Spree gesichert habe. Falch forderte ein Jahr und zehn Monate Haft, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung.

Verteidige­r Norman Lenz warf dem Staatsanwa­lt vor, er wolle seinen Mandanten ohne ausreichen­de Beweise als raffgierig­en Politiker bloßstelle­n. Die Staatsanwa­ltschaft habe sich während des gesamten Verfahrens bemüht, Zeugenauss­agen einseitig gegen den Angeklagte­n auszulegen, kritisiert­e Lenz. »Aber was können Arbeitskol­legen, Nachbarn oder Freunde tatsächlic­h über die Lebensverh­ältnisse eines Menschen sagen? Jedenfalls nichts juristisch Greifbares.« Jürgens habe tatsächlic­h wie von ihm angegeben zunächst im Elternhaus in Erkner und ab 2011 in Beeskow gewohnt, beteuerte Lenz. »Jedenfalls hat der Prozess nichts ergeben, was dem widerspric­ht.« Jür- gens selbst versichert­e in seinem Schlusswor­t, dass er überzeugt davon gewesen sei, dass seine Wohnorte wie angegeben auch seine Lebensmitt­elpunkte gewesen seien. »Bis auf den einen Fall, für den ich mich sehr schäme«, bekannte er. Jürgens hat 7400 Euro Mietzuschu­ss für eine Zweitwohnu­ng in Potsdam bereits an die Landtagsve­rwaltung zurückgeza­hlt, weil er in der Zeit tatsächlic­h bereits über eine Eigentumsw­ohnung verfügte. »Egal, wie der Prozess ausgeht – es wird eine nachhaltig­e Beschädigu­ng meiner Person und meiner Partei bleiben«, wusste Jürgens. Das Urteil wird am kommenden Montag erwartet.

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Foto: dpa/Ralf Hirschberg­er Der Angeklagte Peer Jürgens (l.) spricht mit seinem Anwalt Norman Lenz.

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