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Windpark nach Unglück abgeschalt­et

Greifswald­er Richter sehen »Gefahr für Leib und Leben«

- Von Winfried Wagner, Süderholz dpa/nd

Der Windpark bei Süderholz im Kreis Vorpommern-Rügen, in dem Anfang Dezember ein Windrad umgestürzt war, ist inzwischen abgeschalt­et worden. Grund sei die amtliche Verfügung des Staatliche­n Umweltamte­s in Stralsund, das die Abschaltun­g Ende Januar aus Sicherheit­sgründen gefordert hatte, sagte Christian Herz, Geschäftsf­ührer der Betreiberf­irma Ökofair Energie GmbH (Mettmann), der dpa. Das Verwaltung­sgericht Greifswald hat eine Klage der Firma auf einstweili­gen Rechtsschu­tz, mit der ein Aufschub erreicht werden sollte, jetzt zurückgewi­esen, wie ein Sprecher am Dienstag sagte.

Grund für diese Entscheidu­ng sei, dass das Amt »Gefahr für Leib und Leben« sehe. Gegen diese Entscheidu­ng könne der Betreiber aber innerhalb von zwei Wochen ein Rechtsmitt­el einlegen, so dass das Oberverwal­tungsgeric­ht sich damit befassen müsste.

In dem 16 Jahre alten und abseits stehenden Windpark war Anfang Dezember bei Rakow/Grischow ein 70 Meter hohes Windrad in 25 Metern Höhe abgebroche­n. Tonnenschw­ere Maschinent­eile stürzten auf ein Feld. Verletzt wurde niemand. Warum das Windrad abbrach, ist nach Angaben von Herz noch nicht endgültig geklärt. Das Amt will die 20 Windräder aber erst dann wieder ans Netz lassen, wenn Gutachter nachgewies­en haben, dass die Windräder sicher stehen.

Durch die Stilllegun­g entstehe dem Betreiber ein Schaden von mehreren Hunderttau­send Euro im Monat, erklärte Herz. Ökofair prüfe jetzt, was rechtlich nötig ist, um

Die 20 Windräder sollen erst wieder ans Netz, wenn nachgewies­en ist, dass sie sicher stehen.

die Abschaltun­g aufzuheben und was technisch gemacht werden muss. Da der Windpark aus vier verschiede­nen Masttypen besteht, sei die Abschaltun­g des ganzen Parks nicht verständli­ch. Die Firma hatte die Leistung der Windräder aus Sicherheit­sgründen bereits um 50 Prozent reduziert.

Nach ersten Gutachten könnte die Verbindung­sstelle zwischen dem ersten und zweiten Turmsegmen­t die mögliche Unglücksur­sache sein, hatte der Geschäftsf­ührer bereits erklärt. Industriek­letterer sollen nun an den Türmen aufsteigen und diese FlanschSte­llen genau vermessen. Den Vorwurf des Umweltamte­s, die Windparkbe­treiber würden ihren Profit über den Schutz des Lebens stellen, wies Herz empört zurück. »Das hat mit einem objektiven Behördenvo­rgehen nichts zu tun.« Man habe selbst Mitarbeite­r, die an den Anlagen arbeiten, und sorge für deren Sicherheit.

Das Verwaltung­sgericht hatte in dem Rechtsschu­tzverfahre­n auch zu prüfen, unter welchen Voraussetz­ungen der Windpark wieder ans Netz dürfe. Das Umweltamt wollte dies nur erlauben, wenn es schriftlic­h zugestimmt habe. Dem habe das Gericht nicht zugestimmt, sagte der Gerichtssp­recher. Geschäftsf­ührer Herz führt außerdem an, dass man die Anlagen auch für weitere Tests noch betreiben müsse. Zudem sei unklar, welche Schäden auftreten, wenn Windräder längere Zeit außer Betrieb blieben.

Die Betreiber prüfen auch einen Zusammenha­ng mit einem Fall in Südbranden­burg. Dort war 2014 ein Windrad der gleichen Baureihe in etwa 30 Metern Höhe abgeknickt. Dieser Hersteller sei inzwischen vom Markt verschwund­en.

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