Windpark nach Unglück abgeschaltet
Greifswalder Richter sehen »Gefahr für Leib und Leben«
Der Windpark bei Süderholz im Kreis Vorpommern-Rügen, in dem Anfang Dezember ein Windrad umgestürzt war, ist inzwischen abgeschaltet worden. Grund sei die amtliche Verfügung des Staatlichen Umweltamtes in Stralsund, das die Abschaltung Ende Januar aus Sicherheitsgründen gefordert hatte, sagte Christian Herz, Geschäftsführer der Betreiberfirma Ökofair Energie GmbH (Mettmann), der dpa. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat eine Klage der Firma auf einstweiligen Rechtsschutz, mit der ein Aufschub erreicht werden sollte, jetzt zurückgewiesen, wie ein Sprecher am Dienstag sagte.
Grund für diese Entscheidung sei, dass das Amt »Gefahr für Leib und Leben« sehe. Gegen diese Entscheidung könne der Betreiber aber innerhalb von zwei Wochen ein Rechtsmittel einlegen, so dass das Oberverwaltungsgericht sich damit befassen müsste.
In dem 16 Jahre alten und abseits stehenden Windpark war Anfang Dezember bei Rakow/Grischow ein 70 Meter hohes Windrad in 25 Metern Höhe abgebrochen. Tonnenschwere Maschinenteile stürzten auf ein Feld. Verletzt wurde niemand. Warum das Windrad abbrach, ist nach Angaben von Herz noch nicht endgültig geklärt. Das Amt will die 20 Windräder aber erst dann wieder ans Netz lassen, wenn Gutachter nachgewiesen haben, dass die Windräder sicher stehen.
Durch die Stilllegung entstehe dem Betreiber ein Schaden von mehreren Hunderttausend Euro im Monat, erklärte Herz. Ökofair prüfe jetzt, was rechtlich nötig ist, um
Die 20 Windräder sollen erst wieder ans Netz, wenn nachgewiesen ist, dass sie sicher stehen.
die Abschaltung aufzuheben und was technisch gemacht werden muss. Da der Windpark aus vier verschiedenen Masttypen besteht, sei die Abschaltung des ganzen Parks nicht verständlich. Die Firma hatte die Leistung der Windräder aus Sicherheitsgründen bereits um 50 Prozent reduziert.
Nach ersten Gutachten könnte die Verbindungsstelle zwischen dem ersten und zweiten Turmsegment die mögliche Unglücksursache sein, hatte der Geschäftsführer bereits erklärt. Industriekletterer sollen nun an den Türmen aufsteigen und diese FlanschStellen genau vermessen. Den Vorwurf des Umweltamtes, die Windparkbetreiber würden ihren Profit über den Schutz des Lebens stellen, wies Herz empört zurück. »Das hat mit einem objektiven Behördenvorgehen nichts zu tun.« Man habe selbst Mitarbeiter, die an den Anlagen arbeiten, und sorge für deren Sicherheit.
Das Verwaltungsgericht hatte in dem Rechtsschutzverfahren auch zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen der Windpark wieder ans Netz dürfe. Das Umweltamt wollte dies nur erlauben, wenn es schriftlich zugestimmt habe. Dem habe das Gericht nicht zugestimmt, sagte der Gerichtssprecher. Geschäftsführer Herz führt außerdem an, dass man die Anlagen auch für weitere Tests noch betreiben müsse. Zudem sei unklar, welche Schäden auftreten, wenn Windräder längere Zeit außer Betrieb blieben.
Die Betreiber prüfen auch einen Zusammenhang mit einem Fall in Südbrandenburg. Dort war 2014 ein Windrad der gleichen Baureihe in etwa 30 Metern Höhe abgeknickt. Dieser Hersteller sei inzwischen vom Markt verschwunden.