Pauschalreise-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen
Fragen & Antworten zu den beabsichtigten Änderungen im Reiserecht
Urlauber sollen bei Buchungen von Pauschalreisen insbesondere im Internet besser geschützt werden. Doch der seit Ende Januar 2017 vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung stößt auf wenig Begeisterung – weder bei Verbraucherschützern noch in der Branche. Die Reisebranche ist in Sorge, und auch Verbraucherschützer sind verärgert: Die geplanten Änderungen des Reiserechts lösen jede Menge Unmut aus. Was ist der Grund für die Änderungen des Pauschalreiserechts? Bis zum Jahresende muss die Pauschalreise-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll Urlauber ab der Sommersaison 2018 besser schützen, wenn während des Urlaubs etwas schief läuft oder der Veranstalter pleite geht. Pauschalreise ist definiert als »eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise«. Warum wurde überhaupt eine Änderung notwendig? Viele Sonnenhungrige stellen sich inzwischen einzelne Teile ihres Trips – Flug, Unterkunft oder Mietauto – im Internet selbst zusammen, anstatt wie in der Vergangenheit komplett bei einem Veranstalter zu buchen. Buchungen im Netz waren bisher rechtlich nur teilweise erfasst. Das soll sich nun ändern. Grundsätzlich soll in diesem Fall künftig das Buchungsportal haften. Was bedeutet das für Verbraucher? »Die Änderungen sollen zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen«, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Urlauber sollen mit einem Infoformular etwa über Rücktrittsrechte, Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln oder einen Insolvenzschutz informiert werden. Wie reagieren Verbraucherschützer darauf? Sie bemängeln, dass Tagesreisen und Ferienhäuser nicht unter den Schutz des Pausschalreiserechts fallen sollen. »Die EU-Richtlinie hätte die Erfassung erlaubt. Es ist ärgerlich, dass das nicht ins deutsche Recht umgesetzt werden soll«, kritisiert Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). So hätten beispielsweise Urlauber, die mit dem eigenen Auto zum Ferienhaus eines gewerblichen Anbieters im Ausland fahren, keinen Schutz vor einer Pleite.
Zudem sollen Veranstalter bis 20 Tage vor Beginn des Trips den Reisepreis um bis zu acht Prozent statt wie bisher fünf Prozent erhöhen können. Ein Schweigen der Kunden gilt dann als Akzeptanz. Die Preiserhöhung muss sich immerhin unmittelbar aus gestiegenen Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurseffekten ergeben. »Die Richtlinie senkt den Verbraucherschutz, und die Umsetzung senkt sie weiter«, kritisiert der Verbraucherschützer Methmann. Worin bestehen die Sorgen der Branche? Reisebüros fürchten, künftig wie ein Pauschalreiseveranstalter haften zu müssen, wenn sie Urlaubern Einzelbausteine wie Flug und Hotel im Paket verkaufen. Um das zu vermeiden, müsste der Kunde jedes einzelne Element getrennt bezahlen. »Ein Urlaub, fünf Mal zahlen? Das ist bürokratischer Unsinn«, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes DRV, Dirk Inger.
Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Michael Frenzel, spricht von einer pra- xisfremden Regelung, die Zeit und Nerven der Mitarbeiter und Kunden koste. Die Bundesregierung habe zuletzt allerdings angekündigt, zu prüfen, ob die getrennten Bezahlvorgänge wirklich notwendig seien. Verbraucherschützer sehen aber keinen Spielraum für den deutschen Gesetzgeber, die Vorgaben aus der PauschalreiseRichtlinie der EU abzumildern, die aus Verbrauchersicht begrüßenswert seien. Welche Folgen hat das neue Gesetz für Hotels? Reine Hotelübernachtungen sind nicht betroffen. Kombinationen beispielsweise mit einem Museums- oder Theaterbesuch gelten ebenfalls nicht als Pauschalreisen, wenn das Event einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreitet. Hoteliers hatten befürchtet, schlimmstenfalls für einen Unfall eines Urlaubers zum Beispiel im Theater mithaften zu müssen. In der Hotelbranche ist man erleichtert, dass die Bundesregierung den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht noch entschärft hat. Wie geht es jetzt weiter? Wenn sich der Bundestag mit dem Thema beschäftigt hat, ist vorgesehen, dass voraussichtlich im März 2016 das Reiserechts-Änderungsgesetz verabschiedet wird. dpa/nd