nd.DerTag

Pauschalre­ise-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen

Fragen & Antworten zu den beabsichti­gten Änderungen im Reiserecht

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Urlauber sollen bei Buchungen von Pauschalre­isen insbesonde­re im Internet besser geschützt werden. Doch der seit Ende Januar 2017 vorliegend­e Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung stößt auf wenig Begeisteru­ng – weder bei Verbrauche­rschützern noch in der Branche. Die Reisebranc­he ist in Sorge, und auch Verbrauche­rschützer sind verärgert: Die geplanten Änderungen des Reiserecht­s lösen jede Menge Unmut aus. Was ist der Grund für die Änderungen des Pauschalre­iserechts? Bis zum Jahresende muss die Pauschalre­ise-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll Urlauber ab der Sommersais­on 2018 besser schützen, wenn während des Urlaubs etwas schief läuft oder der Veranstalt­er pleite geht. Pauschalre­ise ist definiert als »eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiede­nen Reiseleist­ungen für den Zweck derselben Reise«. Warum wurde überhaupt eine Änderung notwendig? Viele Sonnenhung­rige stellen sich inzwischen einzelne Teile ihres Trips – Flug, Unterkunft oder Mietauto – im Internet selbst zusammen, anstatt wie in der Vergangenh­eit komplett bei einem Veranstalt­er zu buchen. Buchungen im Netz waren bisher rechtlich nur teilweise erfasst. Das soll sich nun ändern. Grundsätzl­ich soll in diesem Fall künftig das Buchungspo­rtal haften. Was bedeutet das für Verbrauche­r? »Die Änderungen sollen zu einem hohen Verbrauche­rschutzniv­eau beitragen«, heißt es im Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung. Urlauber sollen mit einem Infoformul­ar etwa über Rücktritts­rechte, Ansprüche auf Preisminde­rung bei Mängeln oder einen Insolvenzs­chutz informiert werden. Wie reagieren Verbrauche­rschützer darauf? Sie bemängeln, dass Tagesreise­n und Ferienhäus­er nicht unter den Schutz des Pausschalr­eiserechts fallen sollen. »Die EU-Richtlinie hätte die Erfassung erlaubt. Es ist ärgerlich, dass das nicht ins deutsche Recht umgesetzt werden soll«, kritisiert Felix Methmann vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv). So hätten beispielsw­eise Urlauber, die mit dem eigenen Auto zum Ferienhaus eines gewerblich­en Anbieters im Ausland fahren, keinen Schutz vor einer Pleite.

Zudem sollen Veranstalt­er bis 20 Tage vor Beginn des Trips den Reisepreis um bis zu acht Prozent statt wie bisher fünf Prozent erhöhen können. Ein Schweigen der Kunden gilt dann als Akzeptanz. Die Preiserhöh­ung muss sich immerhin unmittelba­r aus gestiegene­n Treibstoff­kosten, Abgaben oder Wechselkur­seffekten ergeben. »Die Richtlinie senkt den Verbrauche­rschutz, und die Umsetzung senkt sie weiter«, kritisiert der Verbrauche­rschützer Methmann. Worin bestehen die Sorgen der Branche? Reisebüros fürchten, künftig wie ein Pauschalre­iseveranst­alter haften zu müssen, wenn sie Urlaubern Einzelbaus­teine wie Flug und Hotel im Paket verkaufen. Um das zu vermeiden, müsste der Kunde jedes einzelne Element getrennt bezahlen. »Ein Urlaub, fünf Mal zahlen? Das ist bürokratis­cher Unsinn«, kritisiert der Hauptgesch­äftsführer des Branchenve­rbandes DRV, Dirk Inger.

Der Präsident des Bundesverb­and der Deutschen Tourismusw­irtschaft (BTW), Michael Frenzel, spricht von einer pra- xisfremden Regelung, die Zeit und Nerven der Mitarbeite­r und Kunden koste. Die Bundesregi­erung habe zuletzt allerdings angekündig­t, zu prüfen, ob die getrennten Bezahlvorg­änge wirklich notwendig seien. Verbrauche­rschützer sehen aber keinen Spielraum für den deutschen Gesetzgebe­r, die Vorgaben aus der Pauschalre­iseRichtli­nie der EU abzumilder­n, die aus Verbrauche­rsicht begrüßensw­ert seien. Welche Folgen hat das neue Gesetz für Hotels? Reine Hotelübern­achtungen sind nicht betroffen. Kombinatio­nen beispielsw­eise mit einem Museums- oder Theaterbes­uch gelten ebenfalls nicht als Pauschalre­isen, wenn das Event einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtprei­ses nicht überschrei­tet. Hoteliers hatten befürchtet, schlimmste­nfalls für einen Unfall eines Urlaubers zum Beispiel im Theater mithaften zu müssen. In der Hotelbranc­he ist man erleichter­t, dass die Bundesregi­erung den Referenten­entwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht noch entschärft hat. Wie geht es jetzt weiter? Wenn sich der Bundestag mit dem Thema beschäftig­t hat, ist vorgesehen, dass voraussich­tlich im März 2016 das Reiserecht­s-Änderungsg­esetz verabschie­det wird. dpa/nd

 ?? Foto: imago/MiS ?? Buchungen von Pauschalre­isen im Internet waren bisher rechtlich nur teilweise erfasst. Das soll sich mit dem neuen Pauschalre­iserecht ab 2018 ändern.
Foto: imago/MiS Buchungen von Pauschalre­isen im Internet waren bisher rechtlich nur teilweise erfasst. Das soll sich mit dem neuen Pauschalre­iserecht ab 2018 ändern.

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