Risiko für Individualreisende
Bei Änderungen von Einreisebestimmungen
Die heftigen Debatten um die Einreisebestimmungen in die USA verunsichern besonders Individualreisende Das Auswärtige Amt informiert aktuell, ob und welche deutschen Staatsbürger betroffen sind. Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), zu den Rechten von Reisenden, die wegen kurzfristiger Änderung der Einreisebestimmungen des Ziellandes ihre Reise nicht antreten können oder sogar zurückfliegen müssen. Was gilt für Individualreisende bei einer kurzfristigen Änderung von Einreisebestimmungen? Einzelreisende müssen sich grundsätzlich selbst kümmern. Wer bereits gebuchte Flüge oder Hotels absagen bzw. bereits angetretene Flüge in die USA abbrechen und zurückfliegen muss, weil er auf Grund einer kurzfristigen Änderung der Einreisebestimmungen keine Einreise erhält, muss die Kosten in der Regel selbst tragen. Denn das gilt als höhere Gewalt.
Wer einen Flug in die USA gebucht hat, sich aber nicht sicher ist, ob er auch einreisen darf, sollte sich mit seiner Airline in Verbindung setzen und anfragen, ob eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung auf Kulanz möglich ist. Geht die Airline darauf nicht ein, können Verbraucher unseren Musterbrief nutzen, um zumindest Steuern und Gebühren zurückzuerhalten. Wie verhält es sich mit Pauschalurlaubern? Pauschalreisende sind besser gestellt als Individualreisende, denn eine gebuchte Reise wird mangelhaft, wenn keine Einreise ins Urlaubsland erfolgen kann. Diese Urlauber haben dann Mängelansprüche an den Reiseveranstalter, die grundsätzlich verschuldensunabhängig gewährt werden müssen. Außerdem muss er die Kosten für den Rücktransport nach Hause tragen, falls die Reise schon angetreten wurde.
Irgendwelche Schadenersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden allerdings gibt es nicht, weil den Veranstalter bei einer verwehrten Einreise auf Grund von kurzfristigen Änderungen kein Verschulden trifft. Sagt der Veranstalter deswegen eine bereits gebuchte, aber noch nicht angetretene Reise ab, können Urlauber auch eine gleichwertige andere Reise vom Veranstalter verlangen, wenn er eine solche ohne Mehrpreis anbieten kann. VZB/nd Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden: - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung unter Tel. (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine, - telefonische Beratung unter (09001) 775 770 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr, 1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend), - E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung.