nd.DerTag

70 Einwände beim neuen Finanzpakt

Länder fordern klare Vorgaben bei zentraler Infrastruk­turgesells­chaft

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Berlin. Die Länder pochen bei der geplanten zentralen Infrastruk­turgesells­chaft auf klare Vorgaben zur Beteiligun­g privater Investoren an der Finanzieru­ng von Autobahnen. Zudem sollten bei Errichtung der Infrastruk­turgesells­chaft, die ab 2021 die Verantwort­ung für die Autobahnen übernehmen soll, die Belange der Beschäftig­ten stärker berücksich­tigt werden. Das geht aus Stellungna­hmen des Bundesrate­s am Freitag zum Gesetzespa­ket zur Neuordnung der BundLänder-Finanzen hervor. Grundsätzl­ich fordern die Länder, dass Vereinbaru­ngen von Bund und Ländern in den Gesetzentw­ürfen auch umgesetzt werden. Insgesamt schlagen sie rund 70 Änderungen vor.

Vor der Bundesrats­sitzung hatte Ver.di-Chef Frank Bsirske vor einer Privatisie­rung der Infrastruk­turgesells­chaft durch die Hintertür über regionale Tochterunt­ernehmen gewarnt.

Die Finanzbezi­ehungen von Bund und Ländern sollen ab dem Jahr 2020 neu geordnet werden. Dazu sind mehrere Grundgeset­zänderunge­n sowie weitere Gesetze erforderli­ch. Bund und Länder erzielten im Oktober eine grundsätzl­iche Einigung, wonach die Länder jährlich 9,751 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Der Bund bekommt im Gegenzug mehr Eingriffsr­echte – etwa bei Fernstraße­n, in der Steuerverw­altung, bei Investitio­nen in Schulen sowie Online-Angeboten. Endgültig verabschie­det werden soll der neue Finanzpakt von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr.

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