70 Einwände beim neuen Finanzpakt
Länder fordern klare Vorgaben bei zentraler Infrastrukturgesellschaft
Berlin. Die Länder pochen bei der geplanten zentralen Infrastrukturgesellschaft auf klare Vorgaben zur Beteiligung privater Investoren an der Finanzierung von Autobahnen. Zudem sollten bei Errichtung der Infrastrukturgesellschaft, die ab 2021 die Verantwortung für die Autobahnen übernehmen soll, die Belange der Beschäftigten stärker berücksichtigt werden. Das geht aus Stellungnahmen des Bundesrates am Freitag zum Gesetzespaket zur Neuordnung der BundLänder-Finanzen hervor. Grundsätzlich fordern die Länder, dass Vereinbarungen von Bund und Ländern in den Gesetzentwürfen auch umgesetzt werden. Insgesamt schlagen sie rund 70 Änderungen vor.
Vor der Bundesratssitzung hatte Ver.di-Chef Frank Bsirske vor einer Privatisierung der Infrastrukturgesellschaft durch die Hintertür über regionale Tochterunternehmen gewarnt.
Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern sollen ab dem Jahr 2020 neu geordnet werden. Dazu sind mehrere Grundgesetzänderungen sowie weitere Gesetze erforderlich. Bund und Länder erzielten im Oktober eine grundsätzliche Einigung, wonach die Länder jährlich 9,751 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Der Bund bekommt im Gegenzug mehr Eingriffsrechte – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten. Endgültig verabschiedet werden soll der neue Finanzpakt von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr.