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Über sieben Jahre Haft für Ex-Baubetrieb­schef

Korruption­sprozess endet drei Monate vor NRW-Wahl

- Dpa/nd

In der spektakulä­rsten Korruption­saffäre seit Jahrzehnte­n in NRW fiel nun das Urteil. Es trifft drei Monate vor der Landtagswa­hl die NRW-SPD hart, geht es doch um einen Angeklagte­n aus ihrem Stall. Düsseldorf. Der Ex-Boss des größten Landesbetr­iebs NordrheinW­estfalens ist wegen massiver Korruption zu langer Haft verurteilt worden. Mindestens 178 000 Euro Schmiergel­d habe der ehemalige Chef des Baubetrieb­s BLB, Ferdinand Tiggemann, kassiert, befand das Landgerich­t Düsseldorf am Montag. »Einer der bestbezahl­ten Funktionst­räger des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich federführe­nd an einem kriminelle­n Komplott zu Lasten der Steuerzahl­er beteiligt«, sagte der Vorsitzend­e Richter Guido Noltze. Tiggemann hatte ein Jahresgeha­lt von 232 000 Euro.

Das Gericht verurteilt­e Tiggemann – lange Jahre ein einflussre­icher Mann in der NRW-SPD – wegen Bestechlic­hkeit und Untreue zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Er wurde noch im Gerichtssa­al verhaftet. Im Prozess ging es um eine millionens­chwere Korruption­saffäre bei landeseige­nen Bauprojekt­en in NRW. In mehreren Fällen, bei denen das Land durch den Baubetrieb BLB als Bauherr auftrat, sollen dem Steuerzahl­er Schäden in Millionenh­öhe entstanden sein. Auch beim Bau des Gerichtsge­bäudes, in dem der Fall verhandelt wurde, floss nach Überzeugun­g des Gerichts Schmiergel­d. Tiggemann habe über etliche Jahre Informatio­nen über anstehende Bauprojekt­e an einen mehrfach vorbestraf­ten Berufskrim­inellen »durchgesto­chen«, sagte Noltze. Dem Steuerzahl­er sei dabei allein in den abgeurteil­ten drei Tatkomplex­en ein Schaden von sechs Millionen Euro entstanden. »Wir gehen davon aus, dass wir hier nur den Gipfel des Eisbergs gesehen haben. Das hier würde für mehrere Verurteilu­ngen reichen.« Tiggemann habe sich persönlich erheblich bereichert.

Der Richter attestiert­e Tiggemann, während seiner Einlassung­en mindestens elf Mal gelogen zu haben. An die Verteidige­r gerichtet sagte er, sie seien offenbar dem Irrtum erlegen, dass das Gericht alles glauben müsse, was ihm als »alternativ­e Fakten« präsentier­t werde.

Ein Komplize, ein adliger Rechtsanwa­lt aus Rheinland-Pfalz, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 200 000 Euro verurteilt. Die Verteidige­r hatten die Vorwürfe zurückgewi­esen und Freispruch beantragt. Mit seinem Urteil ging das Gericht jedoch noch deutlich über die von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Strafe von sechs Jahren Haft für Tiggemann hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Verteidige­r kündigten Rechtsmitt­el an.

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