Über sieben Jahre Haft für Ex-Baubetriebschef
Korruptionsprozess endet drei Monate vor NRW-Wahl
In der spektakulärsten Korruptionsaffäre seit Jahrzehnten in NRW fiel nun das Urteil. Es trifft drei Monate vor der Landtagswahl die NRW-SPD hart, geht es doch um einen Angeklagten aus ihrem Stall. Düsseldorf. Der Ex-Boss des größten Landesbetriebs NordrheinWestfalens ist wegen massiver Korruption zu langer Haft verurteilt worden. Mindestens 178 000 Euro Schmiergeld habe der ehemalige Chef des Baubetriebs BLB, Ferdinand Tiggemann, kassiert, befand das Landgericht Düsseldorf am Montag. »Einer der bestbezahlten Funktionsträger des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich federführend an einem kriminellen Komplott zu Lasten der Steuerzahler beteiligt«, sagte der Vorsitzende Richter Guido Noltze. Tiggemann hatte ein Jahresgehalt von 232 000 Euro.
Das Gericht verurteilte Tiggemann – lange Jahre ein einflussreicher Mann in der NRW-SPD – wegen Bestechlichkeit und Untreue zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Er wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Im Prozess ging es um eine millionenschwere Korruptionsaffäre bei landeseigenen Bauprojekten in NRW. In mehreren Fällen, bei denen das Land durch den Baubetrieb BLB als Bauherr auftrat, sollen dem Steuerzahler Schäden in Millionenhöhe entstanden sein. Auch beim Bau des Gerichtsgebäudes, in dem der Fall verhandelt wurde, floss nach Überzeugung des Gerichts Schmiergeld. Tiggemann habe über etliche Jahre Informationen über anstehende Bauprojekte an einen mehrfach vorbestraften Berufskriminellen »durchgestochen«, sagte Noltze. Dem Steuerzahler sei dabei allein in den abgeurteilten drei Tatkomplexen ein Schaden von sechs Millionen Euro entstanden. »Wir gehen davon aus, dass wir hier nur den Gipfel des Eisbergs gesehen haben. Das hier würde für mehrere Verurteilungen reichen.« Tiggemann habe sich persönlich erheblich bereichert.
Der Richter attestierte Tiggemann, während seiner Einlassungen mindestens elf Mal gelogen zu haben. An die Verteidiger gerichtet sagte er, sie seien offenbar dem Irrtum erlegen, dass das Gericht alles glauben müsse, was ihm als »alternative Fakten« präsentiert werde.
Ein Komplize, ein adliger Rechtsanwalt aus Rheinland-Pfalz, wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 200 000 Euro verurteilt. Die Verteidiger hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und Freispruch beantragt. Mit seinem Urteil ging das Gericht jedoch noch deutlich über die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von sechs Jahren Haft für Tiggemann hinaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten Rechtsmittel an.