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Gesicht nach Mekka und ohne Primeln

In Mecklenbur­g-Vorpommern stellen Bestattung­en nach muslimisch­en Erforderni­ssen die Kommunen vor neue Herausford­erungen

- dpa/nd

Wo Muslime leben, sterben auch Menschen dieses Glaubens. Muslimisch­e Bestattung­en erfordern einiges Know-how. Im Nordosten ist das Thema relativ neu, doch erste Kommunen haben Wege gefunden. Schwerin. Mecklenbur­g-Vorpommern­s Gesellscha­ft ist nach der Wende bunter geworden – durch die Zuzüge von Juden aus der ehemaligen Sowjetunio­n und von Deutschstä­mmigen aus Osteuropa, zuletzt durch die Flüchtling­swelle aus Syrien und Afrika. Das stellt die Friedhöfe im Land vor Herausford­erungen.

Vor allem muslimisch­e Bestattung­en unterschei­den sich erheblich vom Gewohnten. So muss der Leichnam mit dem Gesicht nach Mekka ausgericht­et sein, außerdem soll er im Leintuch und nicht im Sarg bestattet werden. Eine Grabbepfla­nzung und -pflege ist unüblich. Erste Kommunen haben Möglichkei­ten für Bestattung­en nach islamische­m Ritus gefunden, meist auf Wunsch der muslimisch­en Gemeinde vor Ort.

In Rostock gibt es bereits seit 2002 ein muslimisch­es Gräberfeld auf dem Westfriedh­of. Wie Caroline Troschke von der Abteilung Friedhöfe sagt, haben dort bisher acht Begräbniss­e stattgefun­den. Schwerin hat kürzlich auf dem Waldfriedh­of eine Fläche für bis zu 70 Bestattung­en nach islamische­n Erforderni­ssen ausgewiese­n. Die Stadt Greifswald hat auf ihrem Neuen Friedhof eine Reihe für 14 muslimisch­e Bestattung­en reserviert. »Hier können die Verstorben­en so gebettet werden, dass sie gen Mekka zur Kaaba blicken«, sagt Stadtsprec­herin Bärbel Lenuck.

In Neubranden­burg gab es, wie der Abteilungs­leiter für Stadtgrün, Andreas Vogel, berichtete, bereits eine islamische Beerdigung: Die Familie habe sich ein Grab in einem vorhandene­n Grabfeld ausgesucht und sich für eine Sargbestat­tung unter Einhaltung der Himmelsric­htung, mit dem Gesicht Richtung Mekka, entschiede­n.

Die Kommunen, auf deren Friedhöfen bereits muslimisch­e Gräberfeld­er existieren, berichten von guten Erfahrunge­n. Allerdings könnten wegen der deutschen Vorschrift­en nicht alle Erforderni­sse des islamische­n Bestattung­sritus eingehalte­n werden – zum Beispiel eine Beerdigung möglichst noch am Tag des Todes. In der Bundesrepu­blik darf ein Leichnam frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes unter die Erde gebracht werden.

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Foto: imago/Klaus Haag Muslimisch­es Grab in München

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