Gesicht nach Mekka und ohne Primeln
In Mecklenburg-Vorpommern stellen Bestattungen nach muslimischen Erfordernissen die Kommunen vor neue Herausforderungen
Wo Muslime leben, sterben auch Menschen dieses Glaubens. Muslimische Bestattungen erfordern einiges Know-how. Im Nordosten ist das Thema relativ neu, doch erste Kommunen haben Wege gefunden. Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Gesellschaft ist nach der Wende bunter geworden – durch die Zuzüge von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion und von Deutschstämmigen aus Osteuropa, zuletzt durch die Flüchtlingswelle aus Syrien und Afrika. Das stellt die Friedhöfe im Land vor Herausforderungen.
Vor allem muslimische Bestattungen unterscheiden sich erheblich vom Gewohnten. So muss der Leichnam mit dem Gesicht nach Mekka ausgerichtet sein, außerdem soll er im Leintuch und nicht im Sarg bestattet werden. Eine Grabbepflanzung und -pflege ist unüblich. Erste Kommunen haben Möglichkeiten für Bestattungen nach islamischem Ritus gefunden, meist auf Wunsch der muslimischen Gemeinde vor Ort.
In Rostock gibt es bereits seit 2002 ein muslimisches Gräberfeld auf dem Westfriedhof. Wie Caroline Troschke von der Abteilung Friedhöfe sagt, haben dort bisher acht Begräbnisse stattgefunden. Schwerin hat kürzlich auf dem Waldfriedhof eine Fläche für bis zu 70 Bestattungen nach islamischen Erfordernissen ausgewiesen. Die Stadt Greifswald hat auf ihrem Neuen Friedhof eine Reihe für 14 muslimische Bestattungen reserviert. »Hier können die Verstorbenen so gebettet werden, dass sie gen Mekka zur Kaaba blicken«, sagt Stadtsprecherin Bärbel Lenuck.
In Neubrandenburg gab es, wie der Abteilungsleiter für Stadtgrün, Andreas Vogel, berichtete, bereits eine islamische Beerdigung: Die Familie habe sich ein Grab in einem vorhandenen Grabfeld ausgesucht und sich für eine Sargbestattung unter Einhaltung der Himmelsrichtung, mit dem Gesicht Richtung Mekka, entschieden.
Die Kommunen, auf deren Friedhöfen bereits muslimische Gräberfelder existieren, berichten von guten Erfahrungen. Allerdings könnten wegen der deutschen Vorschriften nicht alle Erfordernisse des islamischen Bestattungsritus eingehalten werden – zum Beispiel eine Beerdigung möglichst noch am Tag des Todes. In der Bundesrepublik darf ein Leichnam frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes unter die Erde gebracht werden.