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Thüringen will Netzagentu­r kündigen

Regionale Regulierun­g soll in Eigenregie erfolgen

- Dpa/nd

Erfurt. Thüringens Energiemin­isterin Anja Siegesmund (Grüne) will einem Vertrag mit der Bundesnetz­agentur kündigen, um die Regulierun­g regionaler Energienet­ze wieder nach Thüringen zu holen. Sie hoffe, dass dazu in der ersten Jahreshälf­te ein Beschluss der Landesregi­erung falle. Dann könnte die Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende erfolgen, sagte Siegesmund der dpa.

Das von Rot-Rot-Grün regierte Thüringen sei eines der wenigen Bundesländ­er, die die Bundesnetz­agentur noch mit der Regulierun­g regionaler Netze beauftragt hätten, so Siegesmund. Ihr Ziel ist der Aufbau einer Landesregu­lierungsbe­hörde. Diese wäre dann für 56 Strom- und Gasnetzbet­reiber zuständig. Das gelte jedoch nicht für die großen Netzbetrei­ber Thüringer Energie AG (Erfurt) und die Stadtwerke Erfurt, die jeweils auf mehr als 100 000 Anschlüsse kämen.

Für den Aufbau einer Landesregu­lierungsbe­hörde gebe es mehrere Gründe, sagte die Ministerin. »Wir fühlen uns nicht so gut vertreten.« Eine Landesbehö­rde könnte regionale Interessen bei den Verteilnet­zen, bei denen es auch um Netzstabil­ität und Anschlüsse von neuen Energieerz­eugern gehe, besser vertreten. Auch die Höhe der Netzentgel­te spielte eine Rolle, allerdings nicht die derzeit heftig umstritten­en Entgelte für die Übertragun­gsnetze, die sogenannte­n Stromautob­ahnen. Siegesmund kann sich vorstellen, mittelfris­tig die Netzreguli­erung für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt in einer gemeinsame­n Behörde der drei Länder zu bündeln.

Nach den Planungen des Ministeriu­ms sollte die Regulierun­g in Thüringen in den Händen von fünf bis sieben Fachleuten liegen. Für die Arbeit der Behörde veranschla­gt es Kosten von knapp 950 000 Euro jährlich. Weil dann keine Kostenerst­attung mehr an die Bundesnetz­agentur erfolgen müsste und es Gebührenei­nnahmen gebe, würde die zusätzlich­e Belastung für den Landeshaus­halt bei jährlich unter 600 000 Euro liegen. Dafür läge die Entscheidu­ngskompete­nz dann aber beim Land.

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