Knapp daneben
Ja doch, die Bundesvereinigung der Deutsche Unternehmerverbände (BDA) ist eine Interessenvertretung, und darum ist eine ihrer Aufgaben, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne ihrer Mitgliedsunternehmen und -verbände zu machen. Dass die kein gesteigertes Interesse an verbessertem Kündigungsschutz für InitiatorInnen von Betriebsratswahlen oder mehr Mitbestimmung in europäischen Unternehmensformen wie der »SE« haben, ist nicht allzu schwer zu verstehen. Doch es ist und bleibt ermüdend bis ärgerlich, wenn aus PR-Gründen die Wahrheit nur grob verzerrt dargestellt wird.
Die Aussage, dass es in allen in Deutschland tätigen Unternehmen Mitbestimmung gebe, ist in ihrer Allgemeinheit sicherlich richtig, doch die Unterschiede zwischen AG, GmbH und Societas Europaea (SE) sind so gravierend, dass hier durchaus Verbesserungen nötig sind. Nicht umsonst gründen sich immer mehr dieser Unternehmen. Die Gewerkschaften weisen schon lange darauf hin. Auch beim verbesserten Kündigungsschutz besteht Handlungsbedarf. Zwar – auch das ist in der Allgemeinheit wieder richtig – gibt es den Kündigungsschutz, aber der reicht nicht aus. Das zeigen die bloße Empirie und die Fälle von Kündigungen und Einschüchterungen von Wahlvorständen, die auch im »nd« immer wieder dokumentiert wurden und werden.