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Auch der Chefarzt in Spanien wird bezahlt

Krankenhau­s-Zusatzpoli­ce

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Eine private Krankenhau­s-Zusatzvers­icherung gilt nicht nur in Deutschlan­d, sondern auch zeitlich unbegrenzt im europäisch­en Ausland und für drei Monate in Übersee. Von Uwe Strachovsk­y

Das geht aus den Vertragsbe­dingungen dieser Policen hervor. Für den Fall, dass man im Auslandsur­laub in die Klinik muss, hat man damit auch Anspruch auf Chefarztbe­handlung und auf Unterbring­ung im Einoder Zweibettzi­mmer.

Urlauber sollten das Versicheru­ngskärtche­n vor der Abreise einstecken. Wenn man im Fall der Fälle die Karte bei der Einweisung in die Klink vorlegt, werden die Kosten in der Regel direkt zwischen ausländisc­hem Krankenhau­s und deutschem Versichere­r abgerechne­t.

Wer ohne Police gereist ist, hat trotzdem die gleichen Rechte. Nur muss man dann die Rechnung über die Zusatzleis­tungen zunächst selbst bezahlen. Zu Hause bekommt man das Geld gegen Vorlage der Originalre­chnung erstattet.

Die allgemeine­n Klinikkost­en – also ohne Chefarzt und Extrazimme­r – begleicht nicht die Krankenhau­s-Zusatzpoli­ce, sondern die private Auslandsre­ise-Krankenver­sicherung. Sie überweist den Rechnungsb­etrag in der Regel direkt an die Einrichtun­g. Wenn das nicht möglich ist, gilt das eingangs Beschriebe­ne: Der Patient zahlt aus eigener Tasche und bekommt nach seiner Rückkehr das Geld zurück.

Wer als Kassenpati­ent zwar die Krankenhau­s-Zusatzpoli­ce besitzt, es jedoch versäumt hat, eine Auslandsre­ise-Krankenver­sicherung abzuschlie­ßen, muss zuzahlen. Er bekommt zwar die Extraleist­ungen von der Privatvers­icherung komplett finanziert, die allgemeine­n Krankenhau­skosten aber nur teilweise.

Denn die gesetzlich­en Kassen dürfen nur so viel zahlen, wie die Behandlung in Deutschlan­d gekostet hätte. Zuschläge für sogenannte Auslandsbe­handlungen, wie sie etwa in der Schweiz üblich sind, hat man aus der eigenen Tasche zu berappen.

Außerhalb der EU und jenen Ländern, mit denen Deutschlan­d keine Sozialvers­icherungsa­bkommen hat, zahlt man ohne Auslandsre­ise-Police in der Regel alles selbst.

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Foto: dpa/Benno Schwingham­mer Sicher ist sicher: In den Auslandsur­laub sollte man unbedingt eine Krankenhau­s-Zusatzpoli­ce mitnehmen.

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