Gericht untersagt Werbung
Eine Bank darf einem Urteil zufolge nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben, wenn sie für die Girocard (EC-Karte) Gebühr verlangt.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale untersagte das Landgericht Düsseldorf (Az. 38 O 68/16) einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen die Werbung als irreführend. Das bestätigte am 10. Januar 2017 eine Gerichtssprecherin.
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale hat das Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, »weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, eine klare Absage erteilt«. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Institut gehört zu der Sparda-Bankengruppe. Anfang April 2016 führte die Bank für die Ausstellung einer Girocard eine jährliche Gebühr von 10 Euro ein. Mit der Karte können die Kunden am Automaten Geld abheben, die Selbstbedienungsterminals nutzen und Kontoauszüge ausdrucken. Ob andere Institute des Sparda-Verbunds eine ähnliche Gebühr erheben, entscheidet jede Bank für sich.
Banken und einige Sparkassen hatten das Gratiskonto lange zur Kundenwerbung eingesetzt. Kostendruck und die Zinsflaute zwingen viele Institute jedoch zum Umdenken. Kostenlose Girokonten werden immer mehr zu einem Auslaufmodell. dpa/nd