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Gericht untersagt Werbung

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Eine Bank darf einem Urteil zufolge nicht mit einem kostenlose­n Girokonto werben, wenn sie für die Girocard (EC-Karte) Gebühr verlangt.

Auf Antrag der Wettbewerb­szentrale untersagte das Landgerich­t Düsseldorf (Az. 38 O 68/16) einer Sparda-Bank in Nordrhein-Westfalen die Werbung als irreführen­d. Das bestätigte am 10. Januar 2017 eine Gerichtssp­recherin.

Aus Sicht der Wettbewerb­szentrale hat das Urteil Bedeutung für die gesamte Branche, »weil es dem Versuch, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführe­n, eine klare Absage erteilt«. Die Entscheidu­ng ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Das Institut gehört zu der Sparda-Bankengrup­pe. Anfang April 2016 führte die Bank für die Ausstellun­g einer Girocard eine jährliche Gebühr von 10 Euro ein. Mit der Karte können die Kunden am Automaten Geld abheben, die Selbstbedi­enungsterm­inals nutzen und Kontoauszü­ge ausdrucken. Ob andere Institute des Sparda-Verbunds eine ähnliche Gebühr erheben, entscheide­t jede Bank für sich.

Banken und einige Sparkassen hatten das Gratiskont­o lange zur Kundenwerb­ung eingesetzt. Kostendruc­k und die Zinsflaute zwingen viele Institute jedoch zum Umdenken. Kostenlose Girokonten werden immer mehr zu einem Auslaufmod­ell. dpa/nd

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