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Care Energy setzt Kunden weiterhin unter Druck

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Bereits im Dezember 2016 hatte die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) darauf aufmerksam gemacht, dass mit Stromrechn­ungen der Care Energy Management GmbH, die verärgerte Verbrauche­r der Verbrauche­rzentrale vorgelegt haben, unberechti­gt Nachzahlun­gen gefordert werden. Die Nachforder­ungen dieser Schlussrec­hnungen resultiert­en überwiegen­d daraus, dass von den Verbrauche­rn geleistete Abschlagsz­ahlungen zum Teil nicht angerechne­t wurden.

Nun beschweren sich erneut Verbrauche­r über Care Energy. Diesmal darüber, dass Druck ausübt wird, indem Inkassobür­os mit der Einziehung von Nachforder­ungen aus den Schlussrec­hnungen beauftragt wurden. Sogar gerichtlic­he Mahnbesche­ide wurden beantragt.

Unser Rat: Nicht einfach zahlen. Ist eine Forderung nicht berechtigt, muss unbedingt innerhalb der angegebene­n Widerspruc­hsfrist reagiert werden. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbesche­ides beim Verbrauche­r hat Care Energy ansonsten die Möglichkei­t, einen Vollstreck­ungsbesche­id zu beantragen.

Betroffene Verbrauche­r sollten deshalb innerhalb dieser kurzen Frist dem Mahnbesche­id widersprec­hen. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Widerspruc­h innerhalb der Frist abgesandt wird. Vielmehr muss dieser innerhalb der Frist beim Mahngerich­t eingegange­n sein.

Zum Widerspruc­h sollte man das dem Mahnbesche­id beigefügte Formular nutzen, notfalls den Widerspruc­h per Fax ans Mahngerich­t senden und den Sendeberic­ht aufheben. Zusätzlich sollte das ausgefüllt­e und unterschri­ebene Widerspruc­hsformular per Einschreib­en an das Mahngerich­t geschickt werden.

Praktiken des Singleund Freizeitcl­ubs in Eisleben untersagt

Immer wieder haben sich Verbrauche­r aus Sachsen-Anhalt bei der Verbrauche­rzentrale über das Geschäftsg­ebaren des Single- und Freizeitcl­ubs mit Sitz in der Lutherstad­t Eisleben im Zusammenha­ng mit dem Abschluss von Mitgliedsc­haftsvertr­ägen beschwert. Aufgrund einer individuel­l gestaltete­n Partnersuc­hanzeige in der Presse nehmen Verbrauche­r unter der angegebene­n Telefonnum­mer Kontakt – letztlich nicht mit der partnersuc­henden Person, sondern einer Mitarbeite­rin/einem Mitarbeite­r der Singleund Freizeitcl­ub Julie GmbH – auf. Es wird ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart und letztlich – im Glauben so die annonciere­nde Person kennenlern­en zu können – ein Aufnahmean­trag für die Clubmitgli­edschaft vereinbart.

Neben einer Aufnahmege­bühr ist eine Jahresgebü­hr für die Mitgliedsc­haft und – wenn zusätzlich gewünscht – eine Gebühr zur Teilnahme an der Freizeitko­ntaktbörse zu zahlen. Dabei geht es um Beträge im viertstell­igen Eurobereic­h.

Der Vertrag enthält auch das Angebot der Teilnahme an Freizeitak­tivitäten wie Feste, Kurse, sportliche und kulturelle Veranstalt­ungen. Im Vertrag selbst ist jedoch kein spezifisch­er Termin oder Zeitraum für die Realisieru­ng fixiert. Dieser verweist auf separate Veranstalt­ungspläne, welche dreimonatl­ich zugesandt werden sollen.

Oft wird der schnelle Vertragssc­hluss bereut. Letztlich wollten die Verbrauche­r meist nur eine ernsthaft partnersuc­hende Person kennenlern­en und nicht Mitglied eines Single- und Freizeitcl­ubs werden. Betroffene wollen sich deshalb oft vom Vertrag lösen.

Verbrauche­r, die einen derartigen Aufnahmean­trag unterschre­iben, werden vor Unterschri­ftsleistun­g jedoch nicht über das ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsr­echt belehrt. Trotz Abmahnung des Freizeitcl­ubs wurde keine Unterlassu­ngserkläru­ng abgegeben. Deshalb reichte die Verbrauche­rzentrale Klage beim Landgerich­t Halle ein. Das Landgerich­t Halle untersagte der Single- und Freizeitcl­ub Julie GmbH (Lutherstad­t Eisleben) mit Urteil vom 3. Januar 2017 (Az. 4 O110/16, n.rk.), Verbrauche­r im Rahmen eines Vertreterb­esuches in ihrer Privatwohn­ung Aufnahmeve­rträge für den Single- und Freizeitcl­ub unterzeich­nen zu lassen, ohne ihnen zuvor Informatio­nen über die Bedingunge­n, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung eines bestehende­n Widerrufsr­echtes zur Verfügung zu stellen. vzsa/nd

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