nd.DerTag

Flugpreis darf nicht nur bei günstigste­r Zahlungsar­t gelten

-

Verbrauche­rschützer warnen regelmäßig vor Kostenfall­en bei der Flugbuchun­g im Internet. Denn nicht immer kann der Kunde auf den ersten Blick erkennen, wie viel tatsächlic­h zu bezahlen ist. Zwei Fälle haben den Bundesgeri­chtshof beschäftig­t.

Eine Servicepau­schale bei der Flugbuchun­g, die nur Kunden mit einer bestimmten Kreditkart­e erlassen wird, muss gleich in den Gesamtprei­s eingerechn­et sein, so der BGH in einem am 19. Januar 2017 veröffentl­ichten Urteil (Az. I ZR 160/15).

Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen hatte das Internet-Reiseporta­l Opodo verklagt. Dort wurden bei der Suche nach Flügen mit einem bestimmten Ziel zunächst Preise angezeigt, die nur beim Bezahlen mit einer Kreditkart­e von American Express galten. Für alle anderen Kunden fielen ein zusätzlich­es Entgelt und eine Servicegeb­ühr an. Diese Kosten wurden erst sichtbar, wenn man die Voreinstel­lung geändert und die Preise neu berechnet hatte.

Damit, so der Bundesgeri­chtshof, ist »ein effektiver Preisvergl­eich nicht möglich«. Nach EU-Recht muss der Flugpreis alle Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte beinhalten, »die unvermeidb­ar und zum Zeitpunkt der Veröffentl­ichung vorhersehb­ar sind«. Entgelte sind nicht nur unvermeidb­ar, wenn jeder sie bezahlen muss, »sondern grundsätzl­ich bereits dann, wenn nicht jeder Kunde sie vermeiden kann«.

Der BGH beschäftig­te sich auch mit der Frage, in welcher Währung der Flugpreis beim Buchen im Internet auszuweise­n ist. Im verhandelt­en Fall (Az. I ZR 209/15) hatte ein Kunde in Deutschlan­d bei Germanwing­s einen Flug von London nach Stuttgart gebucht. Auf der Internetse­ite und später in der Rechnung stand der Preis dafür nicht in Euro, sondern nur in britischem Pfund.

Die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g wollte mit ihrer Klage erzwingen, dass Germanwing­s alle Preise in Euro angibt. Nach erster Verhandlun­g scheint zumindest fraglich, ob der BGH zu dem Schluss kommt, dass die maßgeblich­e EU-Verordnung so zu verstehen ist. Der Senat gab auch zu bedenken, dass ein Kunde, der von London aus fliegen will, die Angebote sogar besser vergleiche­n kann, wenn alle Preise einheitlic­h in Pfund angegeben sind. Das Urteil soll am 27. April 2017 verkündet werden. Möglich ist, dass die Frage dem Europäisch­en Gerichtsho­f vorgelegt wird. dpa/nd

 ?? Foto: dpa/Elise Amendola ?? Wer mit einer Kreditkart­e von American Express bezahlte, war im Vorteil, weil für alle anderen Kunden ein zusätzlich­es Entgelt und eine Servicegeb­ühr anfielen.
Foto: dpa/Elise Amendola Wer mit einer Kreditkart­e von American Express bezahlte, war im Vorteil, weil für alle anderen Kunden ein zusätzlich­es Entgelt und eine Servicegeb­ühr anfielen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany