Verbote kündigt man nicht an
Man muss sich nichts vormachen. Berlin ist Hinterland der international vernetzten Dschihadisten. Und das nicht erst, seitdem der tunesische Staatsangehörige Anis Amri im Namen des sogenannten Islamischen Staates (IS) im vergangenen Jahr vor Weihnachten zwölf Menschen bei dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz umbrachte.
Wie wichtig Berlin für diese gewaltbereite Szene ist, verdeutlichen bereits seit langem zahlreiche Verfahren und Verurteilungen von dschihadistischen Kämpfern, die in Berlin – auch im Umfeld von Moscheevereinen – rekrutiert worden waren. Mindestens in einem Fall soll auch ein Minderjähriger für den Einsatz in Syrien angeworben worden sein. Bekannt ist darüber hinaus, dass Geldsammler und Beschaffer von Ausrüstungsgegenständen wie Nachtsichtgeräten in Berlin aktiv waren und es wahrscheinlich bis heute noch sind.
Dass der Senat jetzt auch mit einem Verbot gegen diese Strukturen vorgeht, ist angesichts der gefährlichen Akteure grundsätzlich zu begrüßen. Schließlich stand der Moscheeverein »Fussilet 33« in der Vergangenheit immer wieder im Zusammenhang mit der Unterstützung und Radikalisierung von Jugendlichen für den Dschihad im Fokus der Behörden sowie der Berichterstattung.
Inwiefern das Verbot möglichen juristischen Einsprüchen standhält, und ob es gelingt, auch Nachfolgegruppierungen zu verhindern, wird sich zeigen. Doch bei aller Sympathie für das Durchgreifen gegen die DschihadUnterstützer stellt sich die Frage, warum der Innensenator Andreas Geisel (SPD) das Verbot bereits im Januar ankündigte. Dass man danach bei einer Razzia Ende Februar keine Hinweise mehr findet, überrascht nicht wirklich.