Solarmodule als Schnäppchen
EU-Gericht bestätigt Strafzölle für chinesische Hersteller
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen von 26 chinesischen Solarherstellern gegen Strafzölle der EU-Kommission abgewiesen. Die Tage der Zusatzabgaben sind dennoch gezählt. Die Strafzölle, die die Europäische Union seit gut drei Jahren beim Import chinesischer Solarmodule erhebt, sind rechtmäßig und bleiben in Kraft. Das hat das Gericht der Europäischen Union am Dienstag entschieden. Die Aufschläge in Höhe von durchschnittlich 47,7 Prozent seien regelkonform begründet und festgelegt worden, urteilten die Luxemburger Richter. Damit wiesen sie die Klagen von 26 chinesischen Unternehmen gegen die Zusatzabgabe ab.
Im Dezember 2013 führte die EUKommission die Strafzölle als AntiDumping-Maßnahme ein. Sie sollten den Import billiger Produkte aus China erschweren. Die Anbieter aus dem Reich der Mitte, so hieß es, würden den europäischen Markt für Solarmodule kaputt machen, weil sie von Peking unzulässig subventioniert würden. Die Produkte könnten so zuungunsten europäischer Hersteller unterhalb des Marktpreises angeboten werden. »Unsere Einschätzung eines fairen Handelspreises chinesischer Solarmodule liegt um 88 Prozent höher als der Preis, zu dem sie auf dem europäischen Markt verkauft werden«, sagte der damalige EU-Handelskommissar Karel De Gucht.
Der europäische Industrielobbyverband EU Pro Sun, der sich von Anfang an für die Zölle stark gemacht hatte, ist mit dem Urteil zufrieden. »China hat über Jahre gezielt Überkapazitäten im Solarbereich aufgebaut und Dumpingexporte gefördert, insbesondere in die EU«, sagte Verbandschef Milan Nitzschke. »Die Einführung der Maßnahmen in der EU haben zumindest teilweise wieder fairen Wettbewerb herstellen können. Die deutschen und europäischen Solarhersteller haben sich wieder erholen und neue Arbeitsplätze schaffen können«, ist sich Nitzschke sicher.
Ein dreijähriges juristisches Tauziehen ist mit dem Urteil zu Ende gegangen. Das nächste könnte sich aber schon bald entwickeln. Die 2013 beschlossenen Zölle laufen demnächst aus – die EU-Kommission will sie aber verlängern. Am liebsten, so gab sie im vergangenen Dezember bekannt, um zwei Jahre. Ende Januar sprach sich jedoch die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gegen diesen Vorschlag aus. Zu groß ist die Befürchtung, dass die Zölle das Verhältnis zu China als Handels- und Verhandlungspartner nachhaltig stören könnten.
Als Kompromiss schlug die Kommission daraufhin eine Verlängerung um anderthalb Jahre vor. Außerdem bestehe die Möglichkeit, die Zölle stufenweise auslaufen zu lassen. Weitere Details sind bislang nicht bekannt. Der endgültige Beschluss wird noch für diese Woche erwartet.
Die Gegner stammen nicht nur aus China. Selbst die deutsche Solarwirtschaft ist in der Frage gespalten. Natürlich: Wer selbst Solaranlagen fertigt und verkaufen möchte, den stören die Billigangebote aus China – wer sie hingegen in Deutschland installieren will, freut sich über die Schnäppchen. Zumal die Vergütungen für Solarstrom 2012 vom Gesetzgeber zusammengestrichen wurden, womit der Ausbau der Energiegewinnung aus Solarkraft fast zum Erliegen kam. Die Vergütungen steigen zwar immer noch nicht, weil aber der Ausbau den politischen Zielen hinterherhinkt, sinken sie auch nicht mehr. Das gekoppelt mit günstigen Solarmodulen könnte den Aufschwung bringen, so die Hoffnung.
Der Lobbyverband Solar Alliance for Europe kämpft seit Langem gegen die Strafzölle. Was von den neuen Kommissionsplänen bekannt ist, findet Verbandschef Holger Krawinkel kaum überzeugend. »Eine Neuregelung muss sicherstellen, dass die Preise für chinesische Solarmodule und -zellen in Europa die realen Verhältnisse am Weltmarkt widerspiegeln«, sagte er. »Außerdem muss klargestellt sein, dass mit Abschluss dieses Verfahrens keine weiteren mehr erforderlich oder zulässig sind – weder was eine erneute Verlängerung der Maßnahmen anbelangt noch eine Ausweitung auf andere Länder.«