Beschwerde gegen BND in Karlsruhe
»Reporter ohne Grenzen« sehen Grundpfeiler der Pressefreiheit durch Schnüffelei in Gefahr
Berlin. Die Journalistenorganisation »Reporter ohne Grenzen« zieht gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richte sich gegen Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses durch den deutschen Auslandsnachrichtendienst, teilte die Organisation am Donnerstag in Berlin mit. »Die Massenüberwachung durch den BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage«, sagte Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp.
»Reporter ohne Grenzen« wirft dem Geheimdienst vor, im Zuge seiner Massenüberwachung den EMail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern, Journalis- ten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Damit verstoße der BND gegen das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Konkret richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen die strategische Fernmeldeüberwachung des BND im Jahr 2013.
Für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China sei »Reporter ohne Grenzen« ein regelmäßiger und wichtiger Ansprechpartner. »Die Ausforschung der Kommunikation durch den BND bedeutet, dass sich solche Journalisten nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibt«, betonte die Organisation.