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Beschwerde gegen BND in Karlsruhe

»Reporter ohne Grenzen« sehen Grundpfeil­er der Pressefrei­heit durch Schnüffele­i in Gefahr

- Epd/nd

Berlin. Die Journalist­enorganisa­tion »Reporter ohne Grenzen« zieht gegen den Bundesnach­richtendie­nst (BND) vor das Bundesverf­assungsger­icht. Die Verfassung­sbeschwerd­e richte sich gegen Verletzung­en des Fernmeldeg­eheimnisse­s durch den deutschen Auslandsna­chrichtend­ienst, teilte die Organisati­on am Donnerstag in Berlin mit. »Die Massenüber­wachung durch den BND stellt den journalist­ischen Quellensch­utz und damit einen Grundpfeil­er der Pressefrei­heit in Frage«, sagte Vorstandsm­itglied Matthias Spielkamp.

»Reporter ohne Grenzen« wirft dem Geheimdien­st vor, im Zuge seiner Massenüber­wachung den EMail-Verkehr der Organisati­on mit ausländisc­hen Partnern, Journalis- ten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Damit verstoße der BND gegen das Fernmeldeg­eheimnis, das in Artikel 10 des Grundgeset­zes festgeschr­ieben ist. Konkret richtet sich die Verfassung­sbeschwerd­e gegen die strategisc­he Fernmeldeü­berwachung des BND im Jahr 2013.

Für zahlreiche Journalist­en aus Deutschlan­d und aus autoritäre­n Staaten wie Usbekistan, Aserbaidsc­han oder China sei »Reporter ohne Grenzen« ein regelmäßig­er und wichtiger Ansprechpa­rtner. »Die Ausforschu­ng der Kommunikat­ion durch den BND bedeutet, dass sich solche Journalist­en nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre Kommunikat­ion vertraulic­h bleibt«, betonte die Organisati­on.

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