Raser-Urteil völlig in Ordnung
Zum Leserbrief »Urteile müssen wertfrei sein«, 2.3., S. 4
Abgesehen davon, dass es eine Illusion ist, dass Recht und Rechtsanwendung wertfrei sein könnten, sollte die Wertfreiheit auf keinen Fall zum Postulat für einen »Rechtsstaat« erhoben werden. Recht und Rechtsprechung sollte sich durchaus zu den Werten des Humanismus, des menschlichen Miteinanders, des Respekts vor dem Leben, des eignen, wie das der anderen einschließlich der Tiere und der Pflanzen bekennen.
Man kann heutzutage nicht die Augen vor menschlicher Verrohung verschließen. Das Urteil des Berliner Landgerichts gegen die Raser ist überfällig. Wir alle können nur hoffen, dass der BGH die Entscheidung hält. Wer mit der dreifachen höchstzulässigen Geschwindigkeit, rote Ampeln überfahrend, durch die Innenstadt Berlins Autorennen veranstaltet, nimmt bewusst den Tod anderer, aber auch den eigenen in Kauf. Menschliches Leben ist ihm völlig gleichgültig. Die bewusste Inkaufnahme des Todes mit einem gefährlichen Mittel, wozu zweifellos ein Kfz gehört, ist Mord in der Schuldform des indirekten Vorsatzes.
Es ist wie mit den sogenannten Kollateralschäden bei einem Drohnenangriff auf die Taliban, bei dem der Tod von Kindern in Kauf genommen wird. Auch hier handelt es sich um Mord, auch wenn die Kinder dort nur zufällig spielen oder sich dort aus anderen Gründen aufhalten.