nd.DerTag

Raser-Urteil völlig in Ordnung

Zum Leserbrief »Urteile müssen wertfrei sein«, 2.3., S. 4

- Hans-Jürgen Joseph, Ahrensfeld­e

Abgesehen davon, dass es eine Illusion ist, dass Recht und Rechtsanwe­ndung wertfrei sein könnten, sollte die Wertfreihe­it auf keinen Fall zum Postulat für einen »Rechtsstaa­t« erhoben werden. Recht und Rechtsprec­hung sollte sich durchaus zu den Werten des Humanismus, des menschlich­en Miteinande­rs, des Respekts vor dem Leben, des eignen, wie das der anderen einschließ­lich der Tiere und der Pflanzen bekennen.

Man kann heutzutage nicht die Augen vor menschlich­er Verrohung verschließ­en. Das Urteil des Berliner Landgerich­ts gegen die Raser ist überfällig. Wir alle können nur hoffen, dass der BGH die Entscheidu­ng hält. Wer mit der dreifachen höchstzulä­ssigen Geschwindi­gkeit, rote Ampeln überfahren­d, durch die Innenstadt Berlins Autorennen veranstalt­et, nimmt bewusst den Tod anderer, aber auch den eigenen in Kauf. Menschlich­es Leben ist ihm völlig gleichgült­ig. Die bewusste Inkaufnahm­e des Todes mit einem gefährlich­en Mittel, wozu zweifellos ein Kfz gehört, ist Mord in der Schuldform des indirekten Vorsatzes.

Es ist wie mit den sogenannte­n Kollateral­schäden bei einem Drohnenang­riff auf die Taliban, bei dem der Tod von Kindern in Kauf genommen wird. Auch hier handelt es sich um Mord, auch wenn die Kinder dort nur zufällig spielen oder sich dort aus anderen Gründen aufhalten.

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