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»Reichsbürg­er« scheitern vor Gericht

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Berlin. Ein sogenannte­r Reichsbürg­er hat in Düsseldorf versucht, 13 000 Euro monatliche­n Unterhalt als Kriegsgefa­ngener zu bekommen. Das Sozialgeri­cht habe seine Klage als unzulässig abgewiesen, teilte ein Gerichtssp­recher am Freitag mit. Der Wuppertale­r hatte sich auf die Haager Landkriegs­ordnung berufen. Als Kriegsgefa­ngener eines besetzten Deutschlan­ds müsse ihm das Sozialamt Unterhalt nach der Besoldungs­stufe B 11 zahlen. Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. Es fehle schon an einer ladungsfäh­igen Anschrift, weil nur ein Postfach angegeben sei. Außerdem sei nicht nachvollzi­ehbar, welchen Rechtsschu­tz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach seiner Überzeugun­g keine hoheitlich­en Befugnisse habe. Drittens könne der Kläger aus der Haager Landkriegs­ordnung keine Rechte für sich persönlich ableiten. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

Ebenfalls gescheiter­t ist ein »Reichsbürg­er« am Sozialgeri­cht Leipzig mit seiner Forderung, vom Jobcenter mit mehreren hunderttau­send Euro entschädig­t zu werden. Ersatzweis­e sei die Entschädig­ung auch »in Feinunzen, Gold und Silber« zahlbar, hatte er gefordert – mit Verweis auf die UNCharta. Der 45-Jährige hatte sich als »Reichsbürg­er« bekannt und Mitarbeite­r des Jobcenters verschiede­ner Straftaten bezichtigt. Der Mann war seit 2006 arbeitslos und bezog Hartz IV. Das Jobcenter kürzte ihm einige Monate lang das Geld, weil er einen angebotene­n Job nicht angenommen hatte. Deshalb zog er vor Gericht, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Im Laufe des Verfahrens hob das Jobcenter dann seine Entscheidu­ng auf. Der Leipziger hielt dennoch an der Klage fest. Das Gericht wies die Klage ab. Die Darstellun­g der Weltanscha­uung sei nicht Aufgabe eines sozialgeri­chtlichen Verfahrens, hieß es. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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