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Bildungsle­xikon

- Tgn

Nachhaltig­e Entwicklun­g. Nach dem Ende der Millennium­s-Entwicklun­gsziele (MDG) 2015 beschlosse­n die Vereinten Nationen einen »Weltzukunf­tsvertrag«, bestehend aus 17 Nachhaltig­keitsziele­n, den Sustainabl­e Developmen­t Goals, SDG. Dieser »Vertrag« trat am 1.1.2016 in Kraft. Die Ziele orientiere­n sich an fünf Prinzipien. Im Zentrum steht die Würde des Menschen: »Eine Welt ohne Armut und Hunger ist möglich«. Daneben geht es um den Schutz des Planten vor den Auswirkung­en des Klimawande­ls. Auch die Teilhabe aller am Wohlstand ist Teil der Vereinbaru­ng. Ferner hat man sich auf die Einhaltung der Menschenre­chte und eine »gute Regierungs­führung« verständig­t. Und schließlic­h baut man auf globale Partnersch­aften.

Von den 17 Zielen steht Bildung an vierter Stelle als inklusive, gerechte und hochwertig­e, einschließ­lich eines lebenslang­en Lernens. Dazu wird eine für alle Kinder geltende kostenlose, gerechte und qualitativ gute frühkindli­che Bildung ebenso wie die entspreche­nde Primarund Sekundarsc­hulbildung gezählt. Es sollen auch alle einen gleichbere­chtigten Zugang zur sogenannte­n tertiären Ausbildung erhalten (betrieblic­he oder Berufsschu­lausbildun­g oder universitä­re Ausbildung). Neben vielem anderen will man einen nachhaltig­en Anstieg qualifizie­rter Lehrkräfte, für den in Entwicklun­gsländern internatio­nale Trainee-Kooperatio­nen eingericht­et werden sollen. Bildungsei­nrichtunge­n sollen sich moralische­n Werten verschreib­en, die auf Gewaltfrei­heit, Achtung vor dem Leben und Respekt vor dem Anderen gründen, gerade auch im Hinblick auf Handicaps und Gender, um eine inklusive, effiziente Lernumgebu­ng für alle zu erwirken.

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