Bildungslexikon
Nachhaltige Entwicklung. Nach dem Ende der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) 2015 beschlossen die Vereinten Nationen einen »Weltzukunftsvertrag«, bestehend aus 17 Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals, SDG. Dieser »Vertrag« trat am 1.1.2016 in Kraft. Die Ziele orientieren sich an fünf Prinzipien. Im Zentrum steht die Würde des Menschen: »Eine Welt ohne Armut und Hunger ist möglich«. Daneben geht es um den Schutz des Planten vor den Auswirkungen des Klimawandels. Auch die Teilhabe aller am Wohlstand ist Teil der Vereinbarung. Ferner hat man sich auf die Einhaltung der Menschenrechte und eine »gute Regierungsführung« verständigt. Und schließlich baut man auf globale Partnerschaften.
Von den 17 Zielen steht Bildung an vierter Stelle als inklusive, gerechte und hochwertige, einschließlich eines lebenslangen Lernens. Dazu wird eine für alle Kinder geltende kostenlose, gerechte und qualitativ gute frühkindliche Bildung ebenso wie die entsprechende Primarund Sekundarschulbildung gezählt. Es sollen auch alle einen gleichberechtigten Zugang zur sogenannten tertiären Ausbildung erhalten (betriebliche oder Berufsschulausbildung oder universitäre Ausbildung). Neben vielem anderen will man einen nachhaltigen Anstieg qualifizierter Lehrkräfte, für den in Entwicklungsländern internationale Trainee-Kooperationen eingerichtet werden sollen. Bildungseinrichtungen sollen sich moralischen Werten verschreiben, die auf Gewaltfreiheit, Achtung vor dem Leben und Respekt vor dem Anderen gründen, gerade auch im Hinblick auf Handicaps und Gender, um eine inklusive, effiziente Lernumgebung für alle zu erwirken.