Handyverbot am Steuer wird ausgeweitet
Verkehrsrecht: Vorschrift in der StVO soll reformiert werden
Das Bundesministerium für Verkehr will das Handy-Verbot in der Straßenverkehrsordnung (StVO) reformieren. Es hat dazu einen Entwurf vorgelegt, der alle im Auto verwendeten Kommunikationsgeräte erfassen soll. Im Wesentlichen wird eine erlaubte Nutzung am Steuer davon abhängig gemacht, dass die Geräte – ob Smartphone oder Tablet-Computer oder alle anderen Kommunikationsgeräte – durch eine vorhandene Sprachsteuerung nicht in die Hand genommen werden.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sieht sich durch den Vorschlag in seiner Haltung bestätigt, dass Verkehrsteilnehmer ausschließlich sprachgesteuerte Kommunikationsgeräte im Verkehr verwenden sollen.
Die großen Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Ablenkung mit Kommunikationsgeräten sind mittlerweile durch viele Untersuchungen belegt. Autofahrer sollten beachten, dass Ablenkung auch mit Freisprecheinrichtungen oder Sprachsteuerung eintritt.
Rund 50 Prozent aller Nutzer werden bei emotionaler und intellektueller Anteilnahme an einem Gespräch oder einem wahrgenommenen Inhalt von der Straße abgelenkt. Dazu kommt die Unaufmerksamkeit durch die Bedienung der Geräte und die Blickabwendung – bei 50 km/h fährt man pro Sekunde 14 Meter weit! Das größte Risiko birgt das Verfassen von Textnachrichten. AvD: Schulungen zur Bedienung der Kommunikationsgeräte einführen Allerdings werden Verbote allein keine Verhaltensänderungen bewirken. Flankiert werden sollte die gesetzliche Re- gelung durch intensive Schulungen im Umgang mit den Geräten. Die Integration in die schulische Verkehrserziehung sowie Integration in das Lehrprogramm von Fahrschulen sind dringend notwendig. Letzteres ist mit Blick auf das besonders hohe Risiko junger Fahrer, Opfer bei Verkehrsunfällen zu werden, besonders wichtig.
Aber auch Hersteller sind hier gefordert, den Umgang mit den Geräten ihren Käufern zu vermitteln. Auch Mietwagenfirmen sollten ihre Mieter auf die Gefahr der Nutzung von Kommunikationsgeräten während der Fahrt hinweisen. Denn in diesem Fall kommt noch die möglicherweise ungewohnte Bedienung des nicht bekannten Fahrzeugs hinzu. Grundsatz: »Motor an, Handy aus« Der AvD und andere Verbände und Institutionen setzen sich für den verpflichtenden Einsatz von Freisprecheinrichtungen und Spracheingaben für Funktionen der Telefonie und alle sonstigen zu bedienenden Geräte im Fahrzeug ein.
Der Grundsatz: »Motor an, Handy aus« sollte stets die Maßgabe sein. So ist etwa amerikanischen Bundesbediensteten während Dienstfahrten das Lesen und Schreiben von Text- nachrichten untersagt. Berufsgenossenschaften sollten für den Bereich von Dienstwagen und Betriebsfahrzeugen zusätzlich Schulungen anbieten, die die genannten Inhalte vermitteln.
Verkehrsexperten fordern mit Nachdruck, die Unfallursache »Ablenkung« in die deutschen Unfallstatistiken mit aufzunehmen, denn belastbare Zahlen über Unfälle und Verkehrsopfer im Zusammenhang mit der Nutzung von Kommunikationsmitteln liegen bisher lediglich für das Ausland vor.
Die Ablenkung als Risiko für die Verkehrssicherheit betrifft nahezu alle Verkehrsteilnehmer, da auch Fußgänger und Radfahrer Smartphones und andere Kommunikationsgeräte benutzen. Das Phänomen »Pokemon Go« zeigte dies exemplarisch. Unterwegs sollte man jede Information eines Kommunikationsgerätes ignorieren, bis man sie an sicherer Stelle lesen kann.
In diesem Zusammenhang verweist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) auf ein Problem: Für die Polizei ist es oft außerordentlich schwierig, die unerlaubte Handynutzung während der Fahrt zu kontrollieren. Deshalb fordert der KS, ertappte Smartphonesünder die volle Härte des Gesetzes spüren zu lassen. AvD/KS/nd