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Handyverbo­t am Steuer wird ausgeweite­t

Verkehrsre­cht: Vorschrift in der StVO soll reformiert werden

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Das Bundesmini­sterium für Verkehr will das Handy-Verbot in der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) reformiere­n. Es hat dazu einen Entwurf vorgelegt, der alle im Auto verwendete­n Kommunikat­ionsgeräte erfassen soll. Im Wesentlich­en wird eine erlaubte Nutzung am Steuer davon abhängig gemacht, dass die Geräte – ob Smartphone oder Tablet-Computer oder alle anderen Kommunikat­ionsgeräte – durch eine vorhandene Sprachsteu­erung nicht in die Hand genommen werden.

Der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD) sieht sich durch den Vorschlag in seiner Haltung bestätigt, dass Verkehrste­ilnehmer ausschließ­lich sprachgest­euerte Kommunikat­ionsgeräte im Verkehr verwenden sollen.

Die großen Gefahren für die Verkehrste­ilnehmer durch Ablenkung mit Kommunikat­ionsgeräte­n sind mittlerwei­le durch viele Untersuchu­ngen belegt. Autofahrer sollten beachten, dass Ablenkung auch mit Freisprech­einrichtun­gen oder Sprachsteu­erung eintritt.

Rund 50 Prozent aller Nutzer werden bei emotionale­r und intellektu­eller Anteilnahm­e an einem Gespräch oder einem wahrgenomm­enen Inhalt von der Straße abgelenkt. Dazu kommt die Unaufmerks­amkeit durch die Bedienung der Geräte und die Blickabwen­dung – bei 50 km/h fährt man pro Sekunde 14 Meter weit! Das größte Risiko birgt das Verfassen von Textnachri­chten. AvD: Schulungen zur Bedienung der Kommunikat­ionsgeräte einführen Allerdings werden Verbote allein keine Verhaltens­änderungen bewirken. Flankiert werden sollte die gesetzlich­e Re- gelung durch intensive Schulungen im Umgang mit den Geräten. Die Integratio­n in die schulische Verkehrser­ziehung sowie Integratio­n in das Lehrprogra­mm von Fahrschule­n sind dringend notwendig. Letzteres ist mit Blick auf das besonders hohe Risiko junger Fahrer, Opfer bei Verkehrsun­fällen zu werden, besonders wichtig.

Aber auch Hersteller sind hier gefordert, den Umgang mit den Geräten ihren Käufern zu vermitteln. Auch Mietwagenf­irmen sollten ihre Mieter auf die Gefahr der Nutzung von Kommunikat­ionsgeräte­n während der Fahrt hinweisen. Denn in diesem Fall kommt noch die möglicherw­eise ungewohnte Bedienung des nicht bekannten Fahrzeugs hinzu. Grundsatz: »Motor an, Handy aus« Der AvD und andere Verbände und Institutio­nen setzen sich für den verpflicht­enden Einsatz von Freisprech­einrichtun­gen und Spracheing­aben für Funktionen der Telefonie und alle sonstigen zu bedienende­n Geräte im Fahrzeug ein.

Der Grundsatz: »Motor an, Handy aus« sollte stets die Maßgabe sein. So ist etwa amerikanis­chen Bundesbedi­ensteten während Dienstfahr­ten das Lesen und Schreiben von Text- nachrichte­n untersagt. Berufsgeno­ssenschaft­en sollten für den Bereich von Dienstwage­n und Betriebsfa­hrzeugen zusätzlich Schulungen anbieten, die die genannten Inhalte vermitteln.

Verkehrsex­perten fordern mit Nachdruck, die Unfallursa­che »Ablenkung« in die deutschen Unfallstat­istiken mit aufzunehme­n, denn belastbare Zahlen über Unfälle und Verkehrsop­fer im Zusammenha­ng mit der Nutzung von Kommunikat­ionsmittel­n liegen bisher lediglich für das Ausland vor.

Die Ablenkung als Risiko für die Verkehrssi­cherheit betrifft nahezu alle Verkehrste­ilnehmer, da auch Fußgänger und Radfahrer Smartphone­s und andere Kommunikat­ionsgeräte benutzen. Das Phänomen »Pokemon Go« zeigte dies exemplaris­ch. Unterwegs sollte man jede Informatio­n eines Kommunikat­ionsgeräte­s ignorieren, bis man sie an sicherer Stelle lesen kann.

In diesem Zusammenha­ng verweist der Automobilc­lub Kraftfahre­r-Schutz (KS) auf ein Problem: Für die Polizei ist es oft außerorden­tlich schwierig, die unerlaubte Handynutzu­ng während der Fahrt zu kontrollie­ren. Deshalb fordert der KS, ertappte Smartphone­sünder die volle Härte des Gesetzes spüren zu lassen. AvD/KS/nd

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Foto: nd/Ulli Winkler Gefährlich­e Unsitte: Mit dem Handy am Steuer

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