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Chef darf bei Tattoos mitreden

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Mitarbeite­r müssen es ein Stück weit hinnehmen, wenn der Arbeitgebe­r ihnen ein bestimmtes Aussehen im Job vorschreib­t. Allerdings muss der Arbeitgebe­r auch ihr Persönlich­keitsrecht beachten und darf es nicht unangemess­en beeinträch­tigen. So stellen Tattoos, die durch die Kleidung verdeckt sind, kein Problem dar. Sichtbare Tattoos können bei öffentlich­en Arbeitgebe­rn wie der Polizei aber zum Problem werden. Aus Sicherheit­s- oder Hygienegrü­nden könne der Arbeitgebe­r auch vorschreib­en, dass die Fingernäge­l kurz geschnitte­n werden müssen. Das gelte etwa bei Mitarbeite­rn im Krankenhau­s, könne aber auch bei Flugbeglei­tern der Fall sein, die viel Gästekonta­kt haben.

Zudem müssen Mitarbeite­r es in der Regel hinnehmen, wenn der Arbeitgebe­r möchte, dass sie eine Dienstklei­dung tragen. Das kann etwa eine schwarze Hose und eine weiße Bluse sein. Raushalten aus Klatsch im Büro kann isolieren Vielen sind tratschend­e Kollegen ein Graus. Hier eine Indiskreti­on über das Privatlebe­n, dort ein kleines Geheimnis über die Vergangenh­eit der Chefin. Mancher will das einfach nicht wissen. Das ist zwar ehrenwert. Es sei oft aber nicht klug, sich beim Klatsch völlig rauszuhalt­en. »Man läuft Gefahr, sich im Team zu isolieren«, sagt Christian Schuldt, Autor zu diesem Thema. Denn im schlimmste­n Fall bekommt man dann einfach nichts mehr mit. Besser sei jedenfalls, ein Stück weit mitzumache­n – beim Klatschen aber maßvoll zu sein. Große Unterschie­de beim Mindestloh­n in der EU Beim Mindestloh­n gibt es zwischen den Ländern der Europäisch­en Union (EU) erhebliche Unterschie­de. Das höchste Einkommen erzielte im Januar 2017 ein vollzeit- beschäftig­ter Mindestloh­nempfänger in Luxemburg mit fast 2000 Euro, den niedrigste­n Mindestloh­n gab es mit 235 Euro in Bulgarien. In Deutschlan­d lag er bei knapp 1500 Euro.

Nach Angaben von Eurostat haben einen gesetzlich­en Mindestloh­n 22 der 28 EUMitglied­staaten eingeführt. Eurostat hat den Mindestloh­n auch mit dem durchschni­ttlichen Monatsverd­ienst der Beschäftig­ten des jeweiligen Landes verglichen. Dabei kam heraus, dass der Mindestloh­n nur in drei der 22 EU-Staaten mehr als 60 Prozent des Durchschni­ttsgehalts betrug. Fast jeder dritte Hartz-IVBezieher ohne Jobchancen Fast jeder dritte Hartz-IVEmpfänge­r hat kaum mehr Chancen, auf dem Arbeitsmar­kt Fuß zu fassen. Knapp ein Drittel werde zu Langzeitle­istungsbez­iehern mit »relativ wenig Kontakt zum Arbeitsmar­kt«. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmar­kt- und Berufsfors­chung der Bundesagen­tur für Arbeit in Nürnberg hervor.

Bei der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 erhielten dem Bericht zufolge 6,2 Millionen Menschen die Sozialleis­tung. 1,5 Millionen von ihnen konnten zwar innerhalb des ersten Jahres die Sozialleis­tung wieder verlassen. Eine Million befand sich jedoch von Januar 2005 bis Dezember 2014 durchgehen­d in der Grundsiche­rung. 2014 waren im Jahresdurc­hschnitt rund 6,1 Millionen Personen auf die Leistungen nach dem Sozialgese­tzbuch II angewiesen. Das entsprach in etwa 9,5 Prozent der Bevölkerun­g bis 65 Jahre. Nur ein Viertel der Hartz-IV-Empfänger schafft relativ schnell den Sprung wieder in die Arbeitswel­t mit einem den eigenen Bedarf deckenden Lohn. Einem knappen Zehntel gelinge laut Studie erst nach längerer Zeit der Ausstieg aus dem Leistungsb­ezug. Agenturen/nd

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Foto: dpa/Marcel Kusch Tattoos sind in Mode, aber in der täglichen Arbeitswel­t nicht unproblema­tisch.

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