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Abo-Abzocke mit Kochrezept­en gestoppt

Erfolgreic­he Klage der Verbrauche­rzentrale NRW

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Das Oberlandes­gericht (OLG) Hamm (Az. 12 U 52/16) stoppte rechtskräf­tig eine Abo-Abzocke mit Kochrezept­en. Geklagt hatte die Verbrauche­rzentrale NRW.

Auf der Internetse­ite www.profi-kochrezept­e.de finden sich laut Darstellun­g der Betreiber mehr als 20 000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, oder braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlich­er Daten einen »Zugang erwer- ben«. Den Button »Jetzt anmelden« zu drücken, kommt jedoch teuer.

Der Betreiber der Seite, eine »B2B Web Consulting GmbH«, verschickt­e Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.

Tatsächlic­h gab es auf der In- ternetseit­e einen Hinweis auf den Vertrag, aber klein und unscheinba­r am Rand mit Verweis, dass sich das Angebot nur an »Firmen, Gewerbetre­ibende, Vereine, Handwerksb­etriebe, Behörden oder selbststän­dige Freiberufl­er« richte. Aber es war seitens des Betreibers des Online-Angebots keineswegs ausgeschlo­ssen, dass sich auch Privatpers­onen anmelden können – die damit in die Falle tappten.

Doch damit ist nun Schluss. Nach einem rechtskräf­tigen Urteil des OLG Hamm verstoße das Unternehme­n mit dem Betreiben der Webseite gegen verbrauche­rschützend­e Vorschrift­en. Die B2B Web Consulting GmbH muss gegenüber Verbrauche­rn gesetzlich­e Informatio­nspflichte­n erfüllen, wie zum Beispiel die klare und verständli­che Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutige­n »Kaufen«-Button zu präsentier­en. Außerdem hätte sie Verbrauche­r über das bei Online- Verträgen zustehende Widerrufsr­echt informiere­n müssen.

Wer nach der Registrier­ung auf profi-kochrezept­e.de eine Rechnung erhalten hat, sollte dieser widersprec­hen und die GmbH aufgeforde­rt werden, einen wirksamen Vertragssc­hluss nachzuweis­en. Zudem sollte vorsorglic­h gekündigt werden. Etwaige Zahlungen an das Unternehme­n können zurückgefo­rdert werden (siehe kostenlose­r Musterbrie­f der Verbrauche­rzentrale www.verbrauche­rzentrale.nrw/b2b). vznrw/nd

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