Mehr Wohnraum durch »Urbane Gebiete«
Bundestag senkt Hürden für Wohnungsneubau in wachsenden Großstädten
Berlin. Im Kampf gegen die wachsende Wohnungsnot kann in deutschen Innenstädten künftig dichter und höher gebaut werden. Entsprechende Änderungen im Baurecht hat der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet. Herzstück des Reformpakets ist die neue Baugebietskategorie »Urbane Gebiete«.
Bauvorschriften und LärmschutzRegelungen werden dort weniger streng gehandhabt als in normalen Wohngebieten. Dadurch sollen Stadtteile entstehen, wo Wohnungen, Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen eng beieinander liegen. Gewünscht seien Quartiere »mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung«, sagte Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD).
Mit der Neuregelung soll eine Stadtentwicklung in Gang gesetzt, die angesichts wachsender Bevölkerungszahlen in vielen Großstädten auf weniger Flächenbedarf ausgerichtet ist.
Mit der Gesetzesnovelle werden Städten und Gemeinden darüber hinaus bessere Steuerungsmöglichkeiten für Ferienwohnungen und selten genutzte Zweitwohnungen eingeräumt. Die Kommunen erhalten unter anderem das Recht, die Nutzung von Räumlichkeiten als Nebenwohnung unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. So sollen sogenannte Rollladensiedlungen wie auf einigen nord- und ostfriesischen Inseln verhindert werden. In der Vergangenheit war immer wieder bemängelt worden, dass Einheimische es aufgrund der großen Zahl an Zweit- und Ferienwohnungen zunehmend schwer haben, Wohnraum zu finden.