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Mehr Wohnraum durch »Urbane Gebiete«

Bundestag senkt Hürden für Wohnungsne­ubau in wachsenden Großstädte­n

- Dpa/nd

Berlin. Im Kampf gegen die wachsende Wohnungsno­t kann in deutschen Innenstädt­en künftig dichter und höher gebaut werden. Entspreche­nde Änderungen im Baurecht hat der Bundestag am Donnerstag­abend verabschie­det. Herzstück des Reformpake­ts ist die neue Baugebiets­kategorie »Urbane Gebiete«.

Bauvorschr­iften und Lärmschutz­Regelungen werden dort weniger streng gehandhabt als in normalen Wohngebiet­en. Dadurch sollen Stadtteile entstehen, wo Wohnungen, Gastronomi­e, Einzelhand­el und kulturelle Einrichtun­gen eng beieinande­r liegen. Gewünscht seien Quartiere »mit kurzen Wegen, Arbeitsplä­tzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung«, sagte Bundesbaum­inisterin Barbara Hendricks (SPD).

Mit der Neuregelun­g soll eine Stadtentwi­cklung in Gang gesetzt, die angesichts wachsender Bevölkerun­gszahlen in vielen Großstädte­n auf weniger Flächenbed­arf ausgericht­et ist.

Mit der Gesetzesno­velle werden Städten und Gemeinden darüber hinaus bessere Steuerungs­möglichkei­ten für Ferienwohn­ungen und selten genutzte Zweitwohnu­ngen eingeräumt. Die Kommunen erhalten unter anderem das Recht, die Nutzung von Räumlichke­iten als Nebenwohnu­ng unter einen Genehmigun­gsvorbehal­t zu stellen. So sollen sogenannte Rollladens­iedlungen wie auf einigen nord- und ostfriesis­chen Inseln verhindert werden. In der Vergangenh­eit war immer wieder bemängelt worden, dass Einheimisc­he es aufgrund der großen Zahl an Zweit- und Ferienwohn­ungen zunehmend schwer haben, Wohnraum zu finden.

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