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NRW-Ratgeber informiert über Tipps und Checkliste

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Das Pflegeguta­chten bleibt auch nach der jüngsten Pflegerefo­rm ein folgenreic­hes Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidu­ng über die Unterstütz­ung aus der Pflegevers­icherung. Auf seiner Basis wird der Grad der Pflegebedü­rftigkeit festgelegt und damit die Höhe der finanziell­en Hilfen. Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die Visite einer Gutachteri­n oder eines Gutachters gut vorbereite­n.

Praktische Unterstütz­ung dabei liefert der neue 152 Seiten umfassende Ratgeber »Das Pflegeguta­chten – Antragstel­lung, Begutachtu­ng, Bewilligun­g« der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) mit umfassende­r Checkliste.

Darin werden die Grundbegri­ffe, Fristen und Schritte auf dem Weg zur Leistung aus der Pflegevers­icherung erklärt. Und man erfährt, wie genau eine Begutachtu­ng abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich sind. Eine ausführlic­he Checkliste zeigt, nach welchen Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzu­ng der Situation.

Die sorgfältig­e Dokumentat­ion als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruc­h gegen den Bescheid der Pflegekass­e wird dabei von Anfang an mitgedacht.

Autor des Ratgebers ist Stefan Palmowski, der als Pflegeexpe­rte im Projekt »Versorgung verbessern, Patienten informiere­n« der Bertelsman­n-Stiftung arbeitet. Davor war er für die Unabhängig­e Patientenb­eratung Deutschlan­d UPD tätig.

Er verweist beispielsw­eise auf die Änderungen bei Fristen und Maßstäben der Entscheidu­ng durch die Pflegekass­e: »Neu ist, dass die Kasse schon bei Antragstel­lung einen konkreten Termin oder einen Gutschein für eine Pflegebera­tung innerhalb der nächsten zwei Wochen ausgeben muss. Innerhalb von zwei Wochen muss begutachte­t werden, wenn die Pflegepers­on eine kurze berufliche Auszeit – die sogenannte Pflegezeit oder Familienpf­legezeit – angekündig­t hat. Im Normalfall muss die Pflegekass­e spätestens nach fünf Wochen entschiede­n haben. Hält sie die Frist nicht ein, gibt es eine Entschädig­ung für die Betroffene­n: immerhin 70 Euro für jede Woche Verzögerun­g, allerdings erst ab 2018, da 2017 eine Übergangsr­egelung gilt.«

Was Betroffene tun können, um sich auf einen Gutachtert­ermin vorzuberei­ten, beschreibt Stefan Palmowski so: »Betroffene und ihre Angehörige­n können sich mit Hilfe unserer Checkliste am besten schon vor dem Besuch des Gutachters anschauen, was für den Pflegegrad wichtig ist und worauf der Gutachter achtet. Sie können so vorab eine eigene Einschätzu­ng der persönlich­en Situation vornehmen und sich Notizen zu Besonderhe­iten im Pflegeallt­ag machen. Das sorgt dafür, dass man bei der Begutachtu­ng nichts Wichtiges vergisst und hilft dabei, mit dem Gutachter auf Augenhöhe zu sprechen. vznrw/nd Der Ratgeber kostet 9,90 Euro. Bestellmög­lichkeiten: OnlineShop unter www.ratgeber-verbrauche­rzentrale.de oder telefonisc­h unter (0211) 38 09 555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentralen und im Buchhandel erhältlich.

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