Kein Wahlrecht für Ausländer in NRW
Landtag lehnt Verfassungsänderung ab
Im nordrhein-westfälischen Landtag gab es am Mittwoch keine Mehrheit für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Die CDU und FDP stimmten dagegen. Drei Jahren lang debattierten die Parteien im Düsseldorfer Landtag in einer Verfassungskommission über grundlegende Änderungen der Landesverfassung. Auf grundsätzliche Reformen konnten sie sich letztlich nicht einigen. Über einzelne Punkte, wie das Kommunalwahlrecht für Ausländer, die nicht aus EU-Staaten kommen, wird nun einzeln abgestimmt.
Um Ausländern das Wahlrecht zu ermöglichen, müsste die Landesverfassung um einen Satz ergänzt werden: »Wahlberechtigt sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen und die ihren ständigen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben«. Zur Wahl hätten sich Ausländer jedoch nicht stellen können.
Die CDU nutzte den Vorschlag von SPD, Grünen und Piraten bereits im Vorfeld der Landtagsdebatte für eine Diskussion über in Deutschland lebende Türken. Generalsekretär Peter Tauber sagte gegenüber den Zeitungen der FunkeMediengruppe, dass die SPD sich zum »Türöffner« für »UnterstützerParteien« von Erdogans AKP oder für Wladimir Putin in die Kommunalparlamente mache. In der Landtagsdebatte ging Armin Laschet (CDU), der gerne Ministerpräsident in NRW werden möchte, sogar noch einen Schritt weiter. Laschet sprach von »örtlichen Truppen« Erdogans, die sich vor kurzem erst Räume in Leverkusen und Köln genommen hätten. Wenn die Verfassung so geändert würde, wie es SPD, Grüne und Piraten wollten, dann säße Erdogan »demnächst in jedem Stadtrat«.
Der CDU-Spitzenkandidat erklärte, dass Einbürgerungen ein Mittel seien, um Migranten das Wahlrecht zu geben. Für diesen Vorstoß erhielt Laschet harsche Kritik. Ein Abge- ordneter der Grünen wies den CDUMann darauf hin, dass viele Mitglieder des AKP-nahen UETD schon längst deutsche Staatsbürger seien. Michelle Marsching von den Piraten brachte es auf den Punkt: »Die Staatsbürgerschaft schützt vor Erdowahn nicht!« rief er Laschet entgegen.
Auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner sprach sich gegen die Verfassungsänderung aus. Die FDP hätte vor der »Flüchtlingskrise« eine niedersächsische Bundesratsinitiative zum kommunalen Ausländerwahlrecht unterstützt. Jetzt lehne die Partei solche Regelungen aber ab. Man müsse erst einmal die Integration in die deutsche Gesellschaft verbessern. Dafür brauche es auch ein Einwanderungsgesetz und bessere Regelungen zur doppelten Staatsbürgerschaft. Das Wahlrecht sei kein Instrument der Integration, sondern ein Bürgerrecht und »die Krönung der Integration«. Sigrid Beer, Abgeordnete der Grünen, warf der FDP ein populistisches Doppelspiel vor und erinnerte den Chef der Liberalen daran, dass die kommunalpolitische Vereinigung der FDP ein Ausländerwahlrecht fordere.
Selbst wenn die Verfassungsänderung im Düsseldorfer Landtag die notwendige Mehrheit bekommen hätte, wäre ihre Gültigkeit unklar gewesen. Als historisches Beispiel gilt ein Vorstoß aus Schleswig-Holstein, wo 1989 ein kommunales Wahlrecht für Menschen aus Dänemark, Norwegen, Schweden, Irland, Niederlande und der Schweiz, die fünf Jahre im Land leben, eingeführt werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Vorstoß aus Norddeutschland später für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Eine Grundgesetzänderung gab es im Dezember 1992 – im Zuge der Umsetzung des Maastricht-Vertrages wurde das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger eingeführt. Sachverständige im NRW-Landtag waren sich uneins, ob sie für ein kommunales Ausländerwahlrecht eine weitere Änderung des Grundgesetzes der Bundesrepublik gebraucht hätten.