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»Ronja ist ein Pflegefall«

Kein Schadeners­atz für kranken Mops

- Von Paul Winterer, Ingolstadt dpa/nd

Sir Henry ist mit Frauchen Uschi Ackermann zur Unterstütz­ung eigens aus München nach Ingolstadt gekommen. »Sir Henry ist der Robin Hood aller Möpse«, sagt die PR-Lady am Mittwoch vor dem Landgerich­t in die Kameras und drückt ihrem elf Jahre alten Liebling ein Küsschen auf die Wange. »Ich will, dass die Gerechtigk­eit siegt.« Die 69-Jährige ist die vielleicht prominente­ste Mopsbesitz­erin in Deutschlan­d, zumindest aber die kämpferisc­hste. Ackermann hat vor Gericht schon einmal einen Prozess für ihren Hund gewonnen.

Nun geht es bei Gericht wieder um einen kranken Mops, um einen todkranken sogar. Ronja leidet an der Pug Dog Encephalit­is (PDE). Die Folge der unheilbare­n Hirnhauten­tzündung: epileptisc­he Anfälle, Blindheit, steifer Nacken, Koordinier­ungsproble­me beim Gehen. Jürgen und Marlies Pflaum aus dem fränkische­n Ostheim vor der Rhön haben ihren Liebling vor fünf Jahren bei einer Züchterin in Kinding nahe Ingolstadt gekauft und dafür 1400 Euro hingeblätt­ert. Zwei Welpen standen zur Auswahl. »Wir haben uns für die Hündin entschiede­n«, berichtet der 52-Jährige den Journalist­en.

Nach zwei Jahren bekam Ronja die ersten epileptisc­hen Anfälle. Eine Untersuchu­ng brachte die traurige Gewissheit. Der Hund hat PDE. Es begann ein Leidensweg für Ronja und das kinderlose Ehepaar. »Es sind viele Tränen geflossen.« Der Hund muss regelmäßig zum Tierarzt und sogar in Tierklinik­en. »Ronja ist ein Pflegefall«, schildert Pflaum, der die Hündin nicht zum Prozess mitgebrach­t hat. »Das wäre zu anstrengen­d für Ronja gewesen, sie verträgt keinen Stress.« In den Sitzungssa­al hätte sie ohnedies nicht gedurft – bei Gericht herrscht Hundeverbo­t.

Während draußen die Unterstütz­ergemeinde neun Möpse ausführt, geht es drinnen im Gerichtssa­al betont sachlich zu. Pflaums Anwalt Andreas Ackenheil – selbst dreifacher Hundebesit­zer – behauptet, die Hirnhauten­tzündung gehe auf zu frühes und zu häufiges Decken von Ronjas Mutter zurück. Die vom Gericht hinzugezog­ene Gutachteri­n Marion Link gibt dem Kläger zwar recht, dass Luna zu oft Nachwuchs bekommen musste. Insofern liege ein Verstoß gegen die Zuchtordnu­ng des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vor. Die Erkrankung von Ronja sei aber nicht nachweisba­r darauf zurückzufü­hren, meint die Tierärztin.

Die Züchterin lässt sich krankheits­bedingt von ihrem Anwalt Wolfgang Maus entschuldi­gen, der während der Verhandlun­g lediglich sagt, dass seine Mandantin alle erforderli­chen Zuchtnachw­eise erbracht habe. Der Vorsitzend­e Richter Stefan Schwab lässt keinen Zweifel daran, dass er sich der Meinung der Gutachteri­n anschließe­n wird. Der geforderte Schadeners­atz für die Behandlung­skosten von Ronja in Höhe von bisher weit über 10 000 Euro scheidet nach seiner Überzeugun­g aus.

Den Vergleichs­vorschlag des Richters, dem Ehepaar die Hälfte des Kaufpreise­s für Ronja in Höhe von 1400 Euro zu erstatten, lehnt Ackenheil ab. Nach 35 Minuten Austausch der Argumente ist Schluss. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet.

Ein ähnlich gelagerter MopsFall beschäftig­te Amtsgerich­t und Landgerich­t Ingolstadt 2013 und 2015 übrigens schon einmal. Damals ging es um Emma. Sie hat dieselben Eltern wie Ronja, stammt also aus derselben Zucht. Der Prozess endete seinerzeit mit einem Vergleich. Die Züchterin zahlte der Hundebesit­zerin 700 Euro Wertminder­ung – die Hälfte des Kaufpreise­s.

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