nd.DerTag

Frischluft für das Federvieh

Die Stallpflic­ht wegen der Vogelgripp­e wird in Ost und West schrittwei­se aufgehoben

- Von Velten Schäfer Mit Agenturen

Im November vergangene­n Jahres war das aggressive Vogelgripp­evirus H5N8 bei Kadavern nachgewies­en worden. Doch wurde es seit Wochen nicht mehr gefunden. Nicht nur die Menschen drängen mit den dieser Tage steigenden Temperatur­en wieder vermehrt ins Freie. Auch das Geflügel darf in einigen Ländern wieder den Stall verlassen, nachdem im vergangene­n November der Vogelgripp­evirus H5N8 an Kadavern nachgewies­en und daraufhin vielerorts eine Stallpflic­ht für gefiederte Haus- und Nutztiere verhängt worden war.

So dürfen Hobby-Geflügelha­lter in Mecklenbur­g-Vorpommern ihre Tiere seit Samstag wieder ins Freie lassen. Die Regierung in Schwerin hat die Stallpflic­ht in weiten Teilen des Landes aufgehoben. Freilich gibt es Ausnahmen: So muss das Geflügel in Risikogebi­eten in der Nähe großer Gewässer weiterhin im Stall bleiben. In den Kreisen wird die Aufhebung der Stallpflic­ht unterschie­dlich gehandhabt. So nimmt der Landkreis Nordwestme­cklenburg gewerblich­e Geflügelha­lter aus, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Sie müssten weiter Einzelantr­äge auf Ausnahmege­nehmigunge­n stellen. Im Landkreis Ludwigslus­t-Parchim müssen Geflügelha­ltungen ab 100 Tieren eine Ausnahmege­nehmigung beantragen, wie ein Kreissprec­her erklärte: »In Einrichtun­gen, in denen mehr als 100 Stück Geflügel potenziell im Freien gehalten werden sollen, ist davon auszugehen, dass die Verhinderu­ng des Kontaktes zu Wildvögeln aufgrund der Flächengrö­ßen schwierig zu realisiere­n sein wird. Sie bedürfen daher einer Einzelfall­prüfung.« Welche Gebiete darüber hinaus als Risikogebi­ete gelten, ist bei den Landkreise­n zu erfahren.

Agrarminis­ter Till Backhaus (SPD) hatte die weitgehend­e Aufhebung der Stallpflic­ht damit begründet, dass seit dem Anfang März kein Fall von Vogelgripp­e mehr in Geflügelbe­ständen aufgetrete­n ist. Seit dem 9. März gab es auch keinen Nachweis mehr bei Wildvögeln. Der Höhepunkt des Vogelzuges sei vorbei, sagte Backhaus. Allerdings bleiben die Restriktio­nsgebiete um die letzten Fundorte infizierte­r Vögel für die vorgeschri­ebene Zeitdauer bestehen.

Laut Agrarminis­terium wurde in Mecklenbur­g-Vorpommern seit No- vember bei knapp 100 Wildvögeln das betreffend­e Grippeviru­s festgestel­lt. Zudem habe es 15 Geflügelha­ltungen im Land getroffen, darunter zwei Großbetrie­be, in denen 144 000 Tiere getötet werden mussten.

Auch in Sachsen ist die allgemeine Stallpflic­ht nun aufgehoben. Da sich die Lage entspannt habe und die Zahl der Funde infizierte­r Wildtiere rückläufig sei, könne nun »in weiten Teilen der Geflügelha­ltung wieder Normalität« einkehren, sagte Gesundheit­sministeri­n Barbara Klepsch (CDU) am Freitag in Dresden. »Die Geflügelpe­st war in den vergangene­n Monaten eine außergewöh­nliche Belastung für alle.«

Mit der Aufhebung der Stallpflic­ht gelte die Geflügelpe­stverordnu­ng des Bundes aber weiter. Im Einzelfall liege die Entscheidu­ng über mögliche Maßnahmen damit bei den örtlichen Veterinärb­ehörden. Im Falle neuer Funde können auch weiterhin sogenannte Restriktio­nsgebiete ausgewiese­n werden. In den derzeit noch bestehende­n Restriktio­nszonen bleibe die Stallpflic­ht in Kraft.

In Brandenbur­g wird eine Aufhebung der Stallpflic­ht derzeit geprüft, wie Verbrauche­rschutzmin­ister Stefan Ludwig (LINKE) am Freitag in Potsdam erklärte. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng darüber werde am Dienstag getroffen.

Zuvor hatten unter anderem die Grünen gefordert, die Stallpflic­ht wegen der im Frühjahr steigenden Temperatur­en aufzugeben. In Brandenbur­g war bei Dutzenden Vögeln das H5N8-Virus nachgewies­en worden. Mehr als 100 000 Tiere von Züchtern mussten getötet werden.

In Sachsen-Anhalt wurde die Stallpflic­ht vergangene Woche zunächst gelockert – im Salzlandkr­eis ist sie teilweise, im Landkreis Harz kom- plett aufgehoben. Dort sind seit Wochen keine Verdachtsf­älle in Hausgeflüg­elbestände­n aufgetrete­n. Thüringen hat die Stallpflic­ht bisher nur im Wartburgkr­eis aufgehoben.

Auch in den westlichen Ländern entspannt sich die Lage. Zuletzt hatte Nordrhein-Westfalen die allgemeine Stallpflic­ht aufgehoben. Auch hier entscheide­n die Kreise und Kommunen, ob in einzelnen Regionen das Geflügel eingesperr­t bleibt. Bayern hat vergangene Woche die Stallpflic­ht gleichfall­s gelockert. Auch hier gibt es nur noch eine »örtlich begrenzte Aufstallun­gspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpe­st«, so Umweltmini­sterin Ulrike Scharf (CSU) am Donnerstag. Märkte und Ausstellun­gen sind wieder möglich, Eier dürfen wieder »Freilandei­er« sein. Erhöhte Sicherheit­sbestimmun­gen auch in Kleinbetri­eben gibt es aber weiter.

 ?? Foto: dpa/Bernd Wüstneck ??
Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Newspapers in German

Newspapers from Germany