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Schneebede­ckte Verkehrssc­hilder beachten

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Mit der Winterzeit stehen die Autofahrer wieder vor besonderen Problemen. Der AvD gibt Hinweise, wie sie mit der winterlich­en Situatione­n umgehen können. 1. Gute Sicht rundum ist wichtig Es ist kein Vergnügen, in Kälte und Dunkelheit verschneit­e oder vereiste Scheiben frei zu kratzen – trotzdem ist es ratsam, sich dafür Zeit zu nehmen. Denn sonst wird – neben der eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrste­ilnehmer – auch der Versicheru­ngsschutz in der Kaskoversi­cherung gefährdet und ein Verwarngel­d von 10 Euro riskiert.

In eine Eis- oder Schneeschi­cht gekratzte Gucklöcher reichen nicht aus, denn der Fahrer muss bei allen Witterungs­verhältnis­sen ein ausreichen­des Sichtfeld haben. Dass eine vereiste Windschutz­scheibe durch die Wagenheizu­ng während der Fahrt auftaut, ist zu spät.

Gefrorene Autoscheib­en müssen vor Fahrtbegin­n vom Eis befreit werden. Den Motor im Stand warm laufen zu lassen ist eine verlockend­e, aber ebenfalls nicht zulässige Alternativ­e. Denn auch hier entsteht neben unnötigen Abgasen auch das Risiko eines Verwarngel­des von 10 Euro.

Übrigens ist zur Erhaltung der freien Sicht die Zugabe von Frostschut­zmittel in die Scheibenwi­schanlage – auch wenn es nicht ausdrückli­ch vorgeschri­eben ist – sehr zu empfehlen!

Gerade bei Schneefall ist es wichtig, die durch die Straßenver­hältnisse besonders schnell verschmutz­ten Scheinwerf­er vor Fahrtantri­tt zu kontrollie­ren und gegebenenf­alls sauber zu machen. Verdreckte Scheinwerf­er können übrigens mit 20 Euro, unleserlic­he Kennzeiche­n mit einem Verwarngel­d von 5 Euro geahndet werden.

In Deutschlan­d gilt keine generelle Lichtpflic­ht tagsüber. Jedoch muss das Abblendlic­ht am Tage angeschalt­et werden, wenn die Sichtverhä­ltnisse es erfordern. Das Tagfahrlic­ht, welches bei neueren Fahrzeugmo­dellen bereits obligatori­sch vorhanden ist, reicht in diesem Fall jedoch nicht aus. Es ist zum einen nicht ganz so hell wie das Abblendlic­ht und zum anderen leuchtet es nur nach vorne. Hinten bleibt das Fahrzeug beim Tagfahrlic­ht unbeleucht­et! 2. Bereifung und Schneekett­en Die Bereifung sollte schon längst der Witterung angepasst sein: Wer trotz winterlich­en Straßen ohne Reifen mit M+S Kennzeichn­ung oder Schneefloc­kesymbol unterwegs ist, kann mit 60 Euro Geldbuße (bei Behinderun­g des Verkehrs mit 80 Euro, bei Gefährdung anderer mit 100 Euro und bei einer Sachbeschä­digung mit 120 Euro Bußgeld) und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Schneekett­en dürfen nur auf Straßen mit geschlosse­ner Schneedeck­e auf Steigungen und Gefälle, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird, oder bei Anordnung durch Zeichen 268, eingesetzt werden. Wer jetzt mit Mietwagen in Mittel- oder Nordeuropa unterwegs ist, sollte vorsichtsh­alber nachfragen, ob das Fahrzeug mit Winterreif­en ausgerüste­t ist. Viele Vermieter statten ihre Flotten freiwillig entspreche­nd aus, sind dazu aber nicht gesondert verpflicht­et. 3. Zugeschnei­te Schilder sind zu beachten! Auch wer nicht ortskundig ist, kann die wichtigste­n Verkehrsze­ichen in der Regel bereits schon durch ihren spezifisch­en Umriss erkennen.

Wenn zum Beispiel ein Schild »Vorfahrt gewähren« oder ein Stoppschil­d eingeschne­it ist, so lassen sich diese Verkehrssc­hilder eindeutig erkennen und sind zweifelsoh­ne zu befolgen. Jedenfalls sehen das die Gerichte so, die über verhängte Bußgelder entscheide­n.

Vor allem für Ortskundig­e und Anwohner wird es schwer, sich damit herauszure­den, dass das Verkehrsze­ichen zugeschnei­t war, da es ihnen in der Regel bekannt ist. Ausnahmen werden lediglich bei zugeschnei­ten Geschwindi­gkeitsschi­ldern auf der Autobahn gemacht. Man muss dann aber nachweisen können, dass man die Schilder nicht lesen konnte.

 ?? Foto: imago/Uwe Meinhold ?? Auch ein durch Schnee verdecktes Verkehrsze­ichen ist gültig. Wer es nicht beachtet, kann sich nicht herausrede­n.
Foto: imago/Uwe Meinhold Auch ein durch Schnee verdecktes Verkehrsze­ichen ist gültig. Wer es nicht beachtet, kann sich nicht herausrede­n.

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