nd.DerTag

Mehr Flexibilit­ät, bitte!

- Stefan Otto sieht keine übermäßige­n Härten für Arbeitgebe­r, wenn das Gesetz zum Rückkehrre­cht in Vollzeitar­beit kommt

Sollte das geplante Gesetz zum Rückkehrre­cht von der Teilzeit- zur Vollzeitar­beit umgesetzt werden, werden davon vor allem Frauen profitiere­n. Schließlic­h arbeitet annähernd jede zweite Frau in Teilzeit (dagegen nicht einmal jeder zehnte Mann) – und beileibe nicht alle haben freiwillig ihre Arbeitszei­t reduziert. Viele würden etwa nach einer Babypause gerne wieder mit der wöchentlic­hen Stundenzah­l aufstocken, haben aber häufig nicht die Möglichkei­t dazu. Daher also diese Gesetzesin­itiative von Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD); sie soll Mitarbeite­rn den Rücken stärken und ihnen zu einer besseren Work-Life-Balance verhelfen.

Es kann durchaus sein, dass die Umsetzung des Vorhabens insbesonde­re bei kleineren Unternehme­n bisweilen zu Engpässen führt. Unionspoli­tiker pochen daher darauf, die Grenze von 15 Mitarbeite­rn, ab der das Gesetz gelten soll, anzuheben – andernfall­s werde der Mittelstan­d arg getroffen, heißt es. Dieser Einwand wirkt nun doch recht polemisch. Vermutlich wird die Regelung tatsächlic­h nur wenige Betriebe vor ernsthafte Probleme stellen. Lediglich wird von ihnen künftig mehr Flexibilit­ät verlangt – was nicht unzumutbar sein sollte. Zumal Arbeitgebe­r eben dies oft von ihren Angestellt­en verlangen, um ihre betrieblic­hen Ziele zu erreichen.

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