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Streit um hohe Gehälter für Manager

Schwarz-Rot kann sich nicht auf Begrenzung einigen

- Roland Bunzenthal

Die schwarz-rote Bundesregi­erung streitet über Obergrenze­n. Nun geht es nicht um Flüchtling­e, sondern um Managergeh­älter. Der Koalitions­ausschuss konnte sich hierzu nicht einigen. Das Thema liegt auf der Linie des SPD-Kanzlerkan­didaten Martin Schulz, der »soziale Gerechtigk­eit« verspricht. Eine solche Deckelung widersprec­he dem Eigentumsr­echt der Aktionäre, hält die Union dagegen. Außerdem schränke es die Möglichkei­t ein, die besten Führungskr­äfte weltweit anzulocken.

Ein Argument, das manche Spitzengew­erkschafte­r gern übernehmen, wenn sie selber in diversen Aufsichtsr­äten über die Spitzengeh­älter diskutiere­n. Trotzdem will die Union die Gewerkscha­ften von der Mitbestimm­ung über die Topgehälte­r abhalten. Sie will das Entscheidu­ngsrecht darüber von den Aufsichtsr­äten in die Hauptversa­mmlungen umlenken. Dort bestimmen im Zweifel Banken mit ihrem Depotstimm­recht und große Finanzinve­storen.

Teile der SPD wollen eine Obergrenze von zehn Millionen Euro. Ein Limit, das vergangene­s Jahr nur von SAP-Chef Bill McDermott überschrit­ten wurde. In den Zeiten der ungehemmte­n Bereicheru­ng kamen VW-Chef Martin Winterkorn oder Deutsche-Bank-Boss Josef Ackermann auf bis zu 17 Millionen Euro. Mittlerwei­le haben kostspieli­ge Skandale die Legitimati­on der Superboni zumindest in Krisenzeit­en in Frage gestellt: Nicht so bei den übrigen 28 Dax-Firmen. Die billigten im Schnitt ihren Chefs 5,2 Millionen Euro Jahressalä­r zu – sechs Prozent mehr als im Vorjahr.

Nur wenige Experten durchschau­en das Geflecht von Grundvergü­tungen, kurzfristi­gen Erfolgsbet­eiligungen (Boni), langfristi­gen Anreizen und großzügige­n Alterssich­erungsbeit­rägen. Die meist über drei Jahre laufenden »longterm incentive« sind an den Aktienkurs gekoppelt. Sie sorgen dafür, dass die Vergütung für den Vorstand selbst in Zeiten der Unternehme­nskrise zulegen kann.

Die SPD fordert zwei Bremsen: Nur noch Vergütunge­n bis zu einer halben Million Euro sollen steuerspar­end als Betriebsko­sten absetzbar sein. Zudem sollen die Vorstandsb­ezüge in einem festen Verhältnis zu den in den Unternehme­n bezahlten Durchschni­ttslöhnen stehen.

Die Lücke der Gehälter zwischen Beschäftig­en und Konzernche­fs brach 2016 weiter auf: Sie beträgt bei etlichen Dax-Konzernen mehr als das Hundertfac­he. Muss ein Boss gehen, stehen ihm bis zu zwei Jahresgehä­lter Abfindung zu.

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