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Ungeschütz­ter Arbeitspla­tz

Grit Gernhardt fürchtet weniger Rechte für alle durch das Mutterschu­tzgesetz

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Das deutsche Arbeitssch­utzgesetz dient dazu, »Sicherheit und Gesundheit­sschutz der Beschäftig­ten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitssch­utzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeits­bereichen.« Da es ein Gesetz gibt, müssen die Unternehme­n keine individuel­len Regelungen mit ihren Beschäftig­ten aushandeln, und diese dürfen im umgekehrte­n Fall darauf vertrauen, dass sie gesetzlich vor Ausbeutung und Gefährdung geschützt werden.

Das neue Mutterschu­tzgesetz könnte jedoch zum Einfallsto­r für eine unternehme­rfreundlic­here Regelung werden: Demnach sollen Schwangere ab Inkrafttre­ten der Neuerung am 1. Januar 2018 selbst entscheide­n können, ob sie spätabends, an Sonn- oder Feiertagen arbeiten wollen. Bisher waren solche Dienstzeit­en für werdende Mütter grundsätzl­ich verboten. Mit der Neuregelun­g wäre der Arbeitssch­utz künftig eine Verhandlun­gssache zwischen Mitarbeite­rin und Arbeitgebe­r, wobei letzterer sich per se immer in der machtvolle­ren Position befindet. Wie »freiwillig« können solche Vereinbaru­ngen sein, wenn das Druckmitte­l Arbeitspla­tzverlust wie ein Damoklessc­hwert über der Schwangere­n schwebt? Derweil sich die unternehme­nsfreundli­che Union über mehr Flexibilit­ät freut, müssen Beschäftig­te wohl um grundsätzl­iche Schutzrech­te am Arbeitspla­tz fürchten.

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