Ungeschützter Arbeitsplatz
Grit Gernhardt fürchtet weniger Rechte für alle durch das Mutterschutzgesetz
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz dient dazu, »Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen.« Da es ein Gesetz gibt, müssen die Unternehmen keine individuellen Regelungen mit ihren Beschäftigten aushandeln, und diese dürfen im umgekehrten Fall darauf vertrauen, dass sie gesetzlich vor Ausbeutung und Gefährdung geschützt werden.
Das neue Mutterschutzgesetz könnte jedoch zum Einfallstor für eine unternehmerfreundlichere Regelung werden: Demnach sollen Schwangere ab Inkrafttreten der Neuerung am 1. Januar 2018 selbst entscheiden können, ob sie spätabends, an Sonn- oder Feiertagen arbeiten wollen. Bisher waren solche Dienstzeiten für werdende Mütter grundsätzlich verboten. Mit der Neuregelung wäre der Arbeitsschutz künftig eine Verhandlungssache zwischen Mitarbeiterin und Arbeitgeber, wobei letzterer sich per se immer in der machtvolleren Position befindet. Wie »freiwillig« können solche Vereinbarungen sein, wenn das Druckmittel Arbeitsplatzverlust wie ein Damoklesschwert über der Schwangeren schwebt? Derweil sich die unternehmensfreundliche Union über mehr Flexibilität freut, müssen Beschäftigte wohl um grundsätzliche Schutzrechte am Arbeitsplatz fürchten.