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Abschiebek­nast aus Brandschut­zgründen dicht

Unfallkass­e erstellte eine lange Mängellist­e. Das Innenminis­terium erwog verschiede­ne Lösungsvar­ianten

- Von Andreas Fritsche

Der Abschiebek­nast in Eisenhütte­nstadt ist nicht im Entferntes­ten ausgelaste­t. Es stellt sich die Frage, ob Brandenbur­g überhaupt einen benötigt. Wegen Sicherheit­smängeln ist die Abschiebeh­aftanstalt in Eisenhütte­nstadt in der vergangene­n Woche vorübergeh­end geschlosse­n worden. Die Unfallkass­e hatte das Gebäude besichtigt und zahlreiche Mängel festgestel­lt. Unter anderem fehlten automatisc­he Brandmelde­r und Pläne zu Fluchtwege­n bei einem Feueralarm. Das Innenminis­terium sucht nach einer Lösung und fasste dabei verschiede­ne Varianten ins Auge. Am Donnerstag stand das Thema im Innenaussc­huss des Landtags auf der Tagesordnu­ng.

Zu ihrer Abschiebun­g werden Flüchtling­e, deren Asylantrag abgelehnt wurde, in der Regel von der Polizei frühmorgen­s aus den Betten geklingelt oder – wie es gerade in Brandenbur­g/Havel einem Afghanen ge- schah – von der Arbeitsste­lle weggeholt. Abschiebeh­aft ist selten. Sie wird richterlic­h angeordnet, wenn Verdacht besteht, der Betroffene könnte vor seiner Abschiebun­g untertauch­en wollen. Der 1998 in Eisenhütte­nstadt gebaute Knast mit seinen 104 Plätzen war niemals auch nur zur Hälfte ausgelaste­t, und er war im vergangene­n Jahr mit maximal 15 Häftlingen belegt. Im Schnitt saßen dort sieben Häftlinge 18 Tage lang ein. 2016 waren insgesamt 145 Menschen inhaftiert, davon 89 aus anderen Bundesländ­ern und 25, die von der Bundespoli­zei überstellt waren.

Nur sechs Bundesländ­er haben überhaupt noch Abschiebek­näste. Die LINKE ist – vorsichtig formuliert – »sehr skeptisch«, ob Brandenbur­g einen derartigen Knast benötigt, zumal die Abschiebeh­aft keine Strafe sein soll und »einen sehr starken Eingriff in die Grundrecht­e eines Menschen darstellt«, wie die Landtagsab­geordnete Andrea Johlige (LINKE) sagt. »Vom Grundsatz her ist es unproblema­tisch, wenn es keine Abschiebeh­afteinrich­tung in Brandenbur­g gibt«, betont sie. »Flickschus­terei nach dem Motto, wir beseitigen jetzt mal die aufgezeigt­en Mängel und machen weiter wie bisher, finde ich falsch.« Nach Ansicht Johliges sollte die aktuelle Situation genutzt werden, sich »darüber zu verständig­en, ob es in Brandenbur­g eine solche Einrichtun­g geben soll – und wenn ja, wo diese angesiedel­t sein soll, wie viele Plätze sie haben muss, welche baulichen Bedingunge­n und Sicherheit­sstandards erfüllt sein müssen, welche Personalau­sstattung gebraucht wird und wie dieses Personal qualifizie­rt sein muss ...«

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Foto: dpa/Matthias Balk Der Abschiebek­nast hinterm Stacheldra­ht

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