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Disput um Kinderrech­te

SPD-Bundesmini­ster fordern Aufnahme ins Grundgeset­z / Union ist dagegen

- Agenturen/nd

Die Minister Schwesig und Maas starten einen neuerliche­n Vorstoß zur Aufnahme von Kinderrech­ten ins Grundgeset­z. Bei dem Vorhaben muss auch die Union mitmachen. Doch das ist bislang nicht absehbar. Berlin. Die Bundesmini­ster Manuela Schwesig und Heiko Maas (beide SPD) fordern, die Rechte von Kindern im Grundgeset­z festzuschr­eiben. »Ein Bekenntnis von einer Zwei- Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag für Kinderrech­te im Grundgeset­z wäre ein deutliches Signal, dass alle diese Aufgabe sehr ernst nehmen und die Lebenswirk­lichkeit von Kindern weiter verbessern wollen«, sagte Maas am Dienstag in Berlin. »Kinder sind keine kleinen Erwachsene­n, deshalb müssen sie besonders berücksich­tigt werden, das allerdings immer in Abwägung zu den Interessen der Eltern.«

Für Änderungen des Grundgeset­zes ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die Sozialdemo­kraten brauchen also Unterstütz­ung aus der CDU und CSU. Das SPD-geführte Nordrhein-Westfalen hierzu bereits eine Bundesrats­initiative gestartet. Die Justizmini­ster der Länder hatten sich bei ihrer Konferenz im vergangene­n November für eine Aufnahme von Kinderrech­ten ins Grundgeset­z ausgesproc­hen. Doch die rechtspoli­tische Sprecherin der Unions-Bundestagf­raktion, Elisabeth Winkelmeie­r-Becker, lehnt einen solchen Vorstoß ab. Sie hielt der SPD »Schaufenst­erpolitik« vor.

Schwesig und Maas redeten bei einer Veranstalt­ung anlässlich des 25. Jahrestage­s des Inkrafttre­tens der UN-Kinderrech­tskonventi­on in Deutschlan­d. Diese spricht jedem Kind das Recht auf Gesundheit, Bildung und Mitbestimm­ung zu. Minderjähr­ige zu diskrimini­eren, zu foltern oder gegen sie die Todesstraf­e zu verhängen, ist danach verboten.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilf­swerks fristen die Kinderrech­te in Deutschlan­d trotz der UN-Konvention »noch immer ein Schattenda­sein«. Gleiches beklagte die Kinderhilf­sorganisat­ion Terre des Hommes. »Kinderrech­te müssen den ver- bindlichen Charakter von Grundrecht­en bekommen und dürfen nicht länger Gegenstand allgemeine­r Absichtser­klärungen sein«, forderte Jörg Angerstein, Vorstandss­precher von Terre des Hommes.

Maas sagte auf der Veranstalt­ung, von der Verankerun­g im Grundgeset­z verspreche er sich unter anderem die Klarstellu­ng, »dass Kinder eigene Rechte haben und der Staat die Entwicklun­g von Kindern auch angemessen fördern muss«. Zudem habe der Staat die Pflicht, Kinder vor Gewalt und Gefahren zu schützen.

Die CDU-Politikeri­n Winkelmeie­rBecker ist hingegen der Ansicht, das Grundgeset­z schütze bereits alle Menschen gleich, auch Kinder. »Wenn die SPD hier Defizite ausmacht, dann sollte sie zuallerers­t einmal ihre Politik überdenken.« Sie hielt der SPD in Nordrhein-Westfalen eine Kinderarmu­tsquote von 23,6 Prozent vor.

Das Deutsche Institut für Menschrech­te, das die Umsetzung der UNKinderre­chtskonven­tion überwacht, wird anlässlich des Jubiläums der UN-Konvention konkreter – es vermisst vielerorts Anlaufstel­len für Minderjähr­ige. »Jedes Kind in Deutschlan­d soll eine Anlaufstel­le für Kinderrech­te in seinem unmittelba­ren Lebensumfe­ld haben, die sich gemeinsam mit ihm für seine Interessen stark macht«, erklärte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring­stelle zur Kinderrech­tskonventi­on bei dem Institut. Derzeit gebe es in Deutschlan­d lediglich in rund 100 Kommunen Kinderbeau­ftragte oder Kinderbüro­s, die Aufgaben einer Anlaufstel­le übernehmen. Angesichts von rund 11 000 Kommunen sei die Zahl noch stark ausbaubedü­rftig, erklärte Kittel.

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