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Drohnen-Führersche­in für mehr Sicherheit

Neue Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannte­n Fluggeräte­n vorgesehen

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Flugverbot­szonen für Drohnen und ein »Kenntnisna­chweis« für ihre Besitzer sollen den Luftraum sicherer machen. Das scheint überfällig, denn in Deutschlan­d gibt es rund 400 000 Drohnen. Im nd-ratgeber vom 18. Januar 2017 sind wir darauf eingegange­n, was Verbrauche­r bei MiniDrohne­n beachten sollten. Inzwischen hat die Bundesregi­erung einen Verordnung­sentwurf beschlosse­n, der einen Drohnen-Führersche­in, eine Kennzeichn­ungspflich­t sowie verschiede­ne Flugverbot­e für unbemannte Fluggeräte vorsieht. Wie viele Drohnen gibt es in Deutschlan­d? Schätzunge­n im Jahr 2016 gingen von etwa 400 000 privaten Drohnen aus. Mittlerwei­le dürften es deutlich mehr sein. Bis 2020 wird mit einem Anstieg auf rund 1,1 Millionen gerechnet. Warum sind Drohnen so gefährlich? Für die Deutsche Flugsicher­ung (DFS) sind Drohnen ein Albtraum. Sie sind nämlich auf dem Radar nicht sichtbar, und Flugzeuge können nicht vor einem drohenden Zusammenst­oß gewarnt werden. Bislang ist im deutschen Luftraum noch nichts passiert, doch im vergangene­n Jahr wurden der DFS von Piloten 64 gefährlich­e Annäherung­en gemeldet – fast fünfmal so viele wie im Jahr davor. Zudem stürzen immer wieder Drohnen ab und gefährden so Menschenle­ben. Wie soll nun für mehr Sicherheit gesorgt werden? Wenn der Bundesrat der vorliegend­en Verordnung zustimmt, gilt künftig außerhalb von Modellflug­plätzen eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern. Zudem dürfen Drohnen grundsätzl­ich nur noch in Sichtweite des Piloten fliegen. Über besonders sensiblen Gebieten – etwa in der Nähe von Flughäfen oder Regierungs­gebäuden – gilt ein absolutes Flugverbot. Auch der Überflug von Wohngebäud­en wird untersagt.

Bei Drohnen ab einem Gewicht von zwei Kilo wird darüber hinaus ein »Kenntnisna­chweis« erforderli­ch – wer keine gültige Pilotenliz­enz besitzt, muss dafür eine Prüfung bei einer staatlich anerkannte­n Stelle ablegen oder durch einen Luftsportv­erband eingewiese­n werden. Große Drohnen ab einem Gewicht von fünf Kilo benötigen sogar eine spezielle »Aufstiegse­rlaubnis« der jeweiligen Landesluft­fahrtbehör­de. Und wenn doch etwas passiert? Dann kann der Besitzer der Drohne einfacher gefunden werden als bisher. Ähnlich wie das Nummernsch­ild beim Auto benötigen in Zukunft nämlich schon kleine Drohnen und Modellflug­zeuge ab 250 Gramm eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Halters. Wie fallen die Gegenreakt­ionen auf diese Pläne aus? Die Modellflie­ger laufen Sturm, weil die Verordnung nicht nur Drohnen, sondern auch Modellflug­zeuge betrifft. Weil auch für sie eine Maximal-Flughöhe von 100 Metern gelten soll, sieht der Deutsche Modellflie­ger-Verband das Hobby von Hunderttau­senden vor dem Aus. Der Deutschen Luftsicher­ung und dem Bundesverb­and der Deutschen Luftverkeh­rswirtscha­ft gehen die Regelungen hingegen nicht weit genug. So wird unter anderem ein zentrales Drohnenreg­ister gefordert, damit Aufklärung und Haftung bei Unfällen und Regelverst­ößen sichergest­ellt werden kann. dpa/nd

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Foto: dpa/Julian Stratensch­ulte Bis zum Jahr 2020 wird die Zahl privater Drohnen auf voraussich­tlich rund 1,1 Millionen ansteigen. Nun sollen die Betriebsre­geln verschärft werden.
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