Schwarzarbeit Kampf angesagt
Die Bundesregierung stellt im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung »seit Langem einen zunehmend hohen Organisationsgrad der Täter« fest. Das geltende Strafgesetzbuch erfasse »besonders schwere Fälle nicht ausreichend«, beklagt die Bundesregierung im neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches.
Deshalb soll der einschlägige Paragraf 266a des StGB (»Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt«) um zwei neue Regelbeispiele für besonders schwere Fälle ergänzt werden. Dabei geht es um das »Beschaffen von unrichtigen, nachgemachten oder verfälschten Belegen unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe« und um »das bandenmäßige Vorhalten solcher Belege zum Zwecke der fortgesetzten Vorenthaltung von Beiträgen«.
Mit dem »Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze«, dessen Entwurf die Regierung in den Bundestag eingebracht hat, will sie die Effizienz der Strafverfolgung steigern. Problemlösen – wichtigste Eigenschaft im Job Um im Job erfolgreich zu sein, müssen Mitarbeiter vor allem Probleme lösen können. Rund jeder zweite Arbeitgeber (52 Prozent) sieht das als die wichtigste Eigenschaft. Das zeigt eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Toluna. Wichtig seien weiter Entscheidungsfähigkeit (50 Prozent), Belastbarkeit (50 Prozent) und Zielorientierung (49 Prozent). In einer anderen Umfrage, welche Eigenschaften Erfolg im Beruf bringen, wurden genannt: Belastbarkeit (63 Prozent), Problemlösungskompetenz (58 Prozent) und Umgang mit digitaler Technologie. Firmennachfolger aus der Familie sind gefragt Viele Unternehmer planen, die Firmennachfolge familienintern zu regeln. So will fast jede zweite Unternehmerin (49,9 Prozent) an einen Verwandten übergeben – bei den Männern sind es 47,9 Prozent. Das teilt das Institut für Mittelstandsforschung mit und bezieht sich auf eigene Berechnungen und Daten aus dem IAB-Betriebspanel von 2012. Rund jede fünfte Unternehmerin (20,4 Prozent) strebt den Verkauf an. Der Rest ist noch unentschieden oder beabsichtigt eine Betriebsschließung. Azubis für 2018 gesucht: Bewerbungsverfahren schon gestartet Das letzte Schuljahr hat für manchen noch gar nicht begonnen – doch die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz für das Jahr 2018 müssen Schüler möglicherweise trotzdem jetzt schon einreichen. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Berufswahlfahrplan hin. Das gilt jedenfalls für alle, die sich bei Banken und Versicherungen bewerben wollen.
Zum Teil gilt das auch für Großbetriebe. Hier startet die Bewerbungsphase häufig schon jetzt. Auch bei der Beamtenausbildung im mittleren Dienst geht das Verfahren bereits früh los. Ab Juli startet die Bewerbungsphase dann in der Regel bei Großbetrieben und bei manchen schulischen Ausbildungen, so die Bundesagentur für Arbeit. Ab September beginnt es dann häufig bei kleineren und mittleren Betrieben sowie bei anderen schulischen Ausbildungen. Mehr Beschäftigte in öffentlicher Tarifbindung Die Beschäftigtenzahl der tarifgebundenen kommunalen Arbeitgeber in Deutschland ist zum neunten Mal in Folge gestiegen, teilte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Frankfurt am Main mit und verwies auf die Personalbestandserhebung für das Jahr 2016.
Die Tarifverträge der VKA gelten demnach für rund 2,16 Millionen Beschäftigte und Auszubildende. Das sei der höchste Wert seit Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Jahr 2005. Die Gesamtzahl der Beschäftigten und Auszubildenden im Tarifbereich der VKA hat sich seit Mai 2015 um 1,2 Prozent auf insgesamt 2,164 Millionen erhöht.
Mit rund 1,2 Millionen sind die meisten Beschäftigten und Auszubildenden weiterhin im Bereich Verwaltung tätig. Hier erhöhte sich der Personalbestand gegenüber 2015 um 2,4 Prozent. Auch im Bereich der Krankenhäuser sind es 0,7 Prozent mehr. Einen deutlichen Anstieg mit 2,8 Prozent gab es im Bereich der Pflegeund Betreuungseinrichtungen. Agenturen/nd