Der Vermieter darf eine Satellitenschüssel verbieten
Fremdsprachige TV-Programme sind ohne größeren Aufwand online zu empfangen. Mit einer Satellitenschüssel jedoch bekam ein Mieter Probleme. Wer als Mieter trotz Verbots im Mietvertrag eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon installiert, muss diese auf Verlangen des Vermieters wieder demontieren. So urteilte das Amtsgericht Frankenthal (Az. 3a C 183/16).
Wie die telefonische Rechtberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, wollte ein Mieter mittels Satellitenschüssel ausländisches TV und Nachrichten empfangen. Der Mietvertrag verbot jedoch ausdrücklich, eine solche am Balkon anzubringen.
Sein Vermieter verlangte daraufhin, diese aus optischen Gründen wieder zu entfernen. Da sich der Bewohner weiger- te, ging der Vermieter schließlich vor Gericht.
Das Amtsgericht Frankenthal urteilte zugunsten des Klägers und ordnete an, die sogenannte Parabolantenne zu entfernen. Hierfür waren laut Gericht zwei Punkte ausschlaggebend. Zum einen war es laut Mietvertrag verboten, eine solche am Balkon zu befestigen. Zum anderen ist das Grundrecht des Mieters auf ungehinderten Nachrichtenempfang durch einen anliegenden Internetanschluss sichergestellt.
»Der Empfang ausländischer TV-Programme ist heutzutage problemlos online möglich«, erläutert dazu Rechtsanwältin Jetta Kogan. Das Verbot der Satellitenschüssel verhindert also nicht das Recht des Mieters auf Zugang zu Informationen in seiner Muttersprache, sondern verweist ihn lediglich auf andere Zugangsarten. D-AH/nd