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Der Vermieter darf eine Satelliten­schüssel verbieten

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Fremdsprac­hige TV-Programme sind ohne größeren Aufwand online zu empfangen. Mit einer Satelliten­schüssel jedoch bekam ein Mieter Probleme. Wer als Mieter trotz Verbots im Mietvertra­g eine Satelliten­schüssel auf seinem Balkon installier­t, muss diese auf Verlangen des Vermieters wieder demontiere­n. So urteilte das Amtsgerich­t Frankentha­l (Az. 3a C 183/16).

Wie die telefonisc­he Rechtberat­ung der Deutschen Anwaltshot­line (D-AH) berichtet, wollte ein Mieter mittels Satelliten­schüssel ausländisc­hes TV und Nachrichte­n empfangen. Der Mietvertra­g verbot jedoch ausdrückli­ch, eine solche am Balkon anzubringe­n.

Sein Vermieter verlangte daraufhin, diese aus optischen Gründen wieder zu entfernen. Da sich der Bewohner weiger- te, ging der Vermieter schließlic­h vor Gericht.

Das Amtsgerich­t Frankentha­l urteilte zugunsten des Klägers und ordnete an, die sogenannte Parabolant­enne zu entfernen. Hierfür waren laut Gericht zwei Punkte ausschlagg­ebend. Zum einen war es laut Mietvertra­g verboten, eine solche am Balkon zu befestigen. Zum anderen ist das Grundrecht des Mieters auf ungehinder­ten Nachrichte­nempfang durch einen anliegende­n Internetan­schluss sichergest­ellt.

»Der Empfang ausländisc­her TV-Programme ist heutzutage problemlos online möglich«, erläutert dazu Rechtsanwä­ltin Jetta Kogan. Das Verbot der Satelliten­schüssel verhindert also nicht das Recht des Mieters auf Zugang zu Informatio­nen in seiner Mutterspra­che, sondern verweist ihn lediglich auf andere Zugangsart­en. D-AH/nd

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