Was alles notwendig ins Reisegepäck gehört
Die Frühjahrs- oder Osterferien nutzen wieder viele zum Urlaub in der Sonne oder den Skigebieten der Nachbarländer. Manch eine Skiabfahrt oder ein Tauchgang enden jedoch im Krankenhaus. Welche Versicherung ins Reisegepäck gehört und auf welche Fallstricke beim Abschluss zu achten ist, darauf macht Bianca Boss, Pressesprecherin des Bundes der Versicherten (BdV), aufmerksam?
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar. Die gesetzliche Krankenkasse trägt nämlich die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die entstehende Differenz. Sie bezahlt außerdem den Rücktransport nach Hause – und der kann richtig teuer werden.
Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Und man sollte immer darauf achten, dass in den Bedingungen keine Einschränkungen der Leistungspflicht auf »unvorhergesehene«, »nicht absehbare« oder »akute« Erkrankungen enthalten sind. Dadurch wird der Versicherungs- schutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil diese mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen.
Zur Absicherung bei schweren Unfällen ist eine Unfallversicherung oder am besten eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Die Unfallversicherung leistet je nach Vereinbarung entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente oder auch beides. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch eine Rente, wenn der Verunglückte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.
Falls man im Urlaub einem Dritten einen Schaden zufügt und dieser entsprechende Ansprüche stellt, ist eine Privat- haftpflichtversicherung wichtig. Gerade Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen. Die Privathaftpflicht kümmert sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls vor Gericht!
Wer eine sehr teure Reise gebucht hat oder mit kleinen Kindern oder älteren Menschen reist, denkt über eine Reiserücktrittskostenversicherung nach. Sie zahlt, wenn aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und Stornogebühren anfallen. Es können auch der Reiseabbruch und eine unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden.
Tipps und Hinweise zu »Reisen und Versicherung« können dem Infoblatt »Reisen« entnommen werden. BdV/nd