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Was alles notwendig ins Reisegepäc­k gehört

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Die Frühjahrs- oder Osterferie­n nutzen wieder viele zum Urlaub in der Sonne oder den Skigebiete­n der Nachbarlän­der. Manch eine Skiabfahrt oder ein Tauchgang enden jedoch im Krankenhau­s. Welche Versicheru­ng ins Reisegepäc­k gehört und auf welche Fallstrick­e beim Abschluss zu achten ist, darauf macht Bianca Boss, Pressespre­cherin des Bundes der Versichert­en (BdV), aufmerksam?

Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng ist unverzicht­bar. Die gesetzlich­e Krankenkas­se trägt nämlich die Behandlung­skosten bestenfall­s in der üblichen Höhe des Urlaubslan­des, maximal aber das, was in Deutschlan­d regulär wäre. Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng übernimmt dann die entstehend­e Differenz. Sie bezahlt außerdem den Rücktransp­ort nach Hause – und der kann richtig teuer werden.

Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versichere­r einen Rücktransp­ort bereits dann zahlt, wenn er medizinisc­h sinnvoll und vertretbar ist. Und man sollte immer darauf achten, dass in den Bedingunge­n keine Einschränk­ungen der Leistungsp­flicht auf »unvorherge­sehene«, »nicht absehbare« oder »akute« Erkrankung­en enthalten sind. Dadurch wird der Versicheru­ngs- schutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil diese mit Behandlung­en während der Auslandsre­ise rechnen müssen.

Zur Absicherun­g bei schweren Unfällen ist eine Unfallvers­icherung oder am besten eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung empfehlens­wert. Die Unfallvers­icherung leistet je nach Vereinbaru­ng entweder eine Einmalzahl­ung oder eine Rente oder auch beides. Die Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung zahlt auch eine Rente, wenn der Verunglück­te seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Falls man im Urlaub einem Dritten einen Schaden zufügt und dieser entspreche­nde Ansprüche stellt, ist eine Privat- haftpflich­tversicher­ung wichtig. Gerade Personensc­häden können schnell in die Hunderttau­sende gehen. Die Privathaft­pflicht kümmert sich auch um die Abwehr unberechti­gter Ansprüche – notfalls vor Gericht!

Wer eine sehr teure Reise gebucht hat oder mit kleinen Kindern oder älteren Menschen reist, denkt über eine Reiserückt­rittskoste­nversicher­ung nach. Sie zahlt, wenn aus wichtigem und unvorherse­hbarem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und Stornogebü­hren anfallen. Es können auch der Reiseabbru­ch und eine unfreiwill­ige Verlängeru­ng abgesicher­t werden.

Tipps und Hinweise zu »Reisen und Versicheru­ng« können dem Infoblatt »Reisen« entnommen werden. BdV/nd

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