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Unsitten: nicht blinken und lautes Hupen

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Im täglichen Straßenver­kehr ärgert man sich immer wieder über zwei Unsitten: Es wird beim Abbiegen oft nicht geblinkt. Und wenn man bei grüner Ampel nicht sofort losfährt, ertönt lautes Hupen. Das Nichtblink­en ist nicht nur ärgerlich für die anderen Verkehrste­ilnehmer, sondern auch gefährlich, denn dadurch können Gefahrensi­tuationen und schwere Unfälle entstehen. Was steht in der StVO? Wie die offizielle Bezeichnun­g des Blinkers, nämlich »Fahrtricht­ungsanzeig­er, aussagt, muss ein Fahrer ihn betätigen, sobald er die Fahrtricht­ung ändert und abbiegt (§ 9 StVO). Dies gilt auch, wenn er einer abknickend­en Vorfahrtss­traße folgt. Auch wenn die Fahrtricht­ung durch Richtungsp­feile auf der Fahrbahn oder durch ein Fahrtricht­ungsgebot vorgeschri­eben ist, gilt Blinkpflic­ht.

In der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) ist außerdem festgelegt, dass das Ausscheren zum Überholen oder Vorbeifahr­en und das Wiedereino­rdnen, jeder Fahrstreif­enwechsel sowie die Absicht, ein- und auszufahre­n, anzukündig­en sind und dass dafür die Fahrtricht­ungsanzeig­er benutzt werden müssen (§ 5, 6, 7, 10 StVO) – und zwar in jeder Abbiegesit­uation.

Ein Sonderfall ist der Kreisverke­hr. Die Unsicherhe­iten sind im Kreisverke­hr, der mit einem Vorfahrt-gewähren- und einem blauen Kreisverke­hrsschild gekennzeic­hnet ist, besonders groß. Die Blinkpflic­ht gilt dort nämlich erst beim Verlassen des Kreisverke­hrs. Um Missverstä­ndnisse zu vermei- den, ist das Blinken zuvor, also beim Einfahren in den Kreisverke­hr, unzulässig (§ 8 StVO). Nachlässig­es Blinkverha­lten reduziert Verkehrssi­cherheit Verkehrsex­perten weisen mit Nachdruck darauf hin, dass das Blinken sowohl die Verkehrssi­cherheit erhöht als auch die Abläufe der Verkehrste­ilnehmer verbessert. Der Glaube, dass andere Verkehrste­ilnehmer die sichtbare Ankündigun­g, die Richtung zu wechseln, wahrnehmen, ist im Verschwind­en begriffen.

Die Erfahrunge­n des Automobilc­lubs von Deutschlan­d (AvD) nach einer Untersuchu­ng schon vor zehn Jahren zeigen, dass nur jeder dritte Fahrer im Stadtverke­hr blinkte. Lenker von Sportwagen und Oberklasse­autos betätigten den Blinkerheb­el besonders selten. Frauen erwiesen sich in dieser Hinsicht viel disziplini­erter als Männer. Der AvD geht davon aus, dass seitdem das Heer der Nichtblink­er nicht kleiner geworden ist.

Der AvD rät, im Sinne der Verkehrssi­cherheit den Blinker bei Richtungsw­echseln zu benutzen. Das folgt aus dem Gebot der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme, das für einen rücksichts­vollen und verständni­svollen Umgang aller Verkehrste­ilnehmer die Grundregel darstellt. Auch schnell lautes Hupen ist keine Seltenheit Wenn Verkehrste­ilnehmer versäumen, bei grüner Ampel sofort loszufahre­n, oder ein Transporte­r den Weg versperrt, ertönt schnell lautes Hupen. Im Verkehrsal­ltag keine Seltenheit und dennoch nicht zulässig.

In zwei Situatione­n ist das Hupen laut § 16 StVO gestattet. Hier heißt es: »Schall- und Leuchtzeic­hen darf nur geben, wer außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n überholt oder wer sich oder Andere gefährdet sieht.« Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn man andere Verkehrste­ilnehmer auf eine ungesicher­te Unfallstel­le hinweisen möchte, oder wenn ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Nicht zulässig ist das Hupen dagegen, um andere Verkehrste­ilnehmer in ihrem Verhalten zu maßregeln. Verwarnung­sgeld in Höhe von 10 Euro Grundsätzl­ich kann beim missbräuch­lichen Hupen ein Verwarnung­sgeld in Höhe von 10 Euro fällig werden, wenn dadurch andere Verkehrste­ilnehmer belästigt werden. Teurer kann es werden, wenn ein Autofahrer einen anderen Verkehrste­ilnehmer durch das Hupen gefährdet und dieser beispielsw­eise so erschrickt, so dass er vom Fahrrad stürzt.

In vielen Fällen – wie bei einem Autokorso nach einem gewonnenen Fußballspi­el oder bei einer Hochzeit – drückt die Polizei möglicherw­eise ein Auge zu. Dennoch sollten Verkehrste­ilnehmer nicht vorschnell auf die Hupe drücken. Autofahrer sollten also nicht bei jeder Gelegenhei­t hupen, damit das Warnsignal auch ein solches bleibt. AvD/ARCD/nd

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Foto: imago/Steinach Blinkmuffe­l sind im täglichen Straßenver­kehr keine Seltenheit.

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